Droht der Rückbau?
EEG-Förderung läuft aus: Für alte Windräder gibt es nur noch ein Almosen
Fotos: privat
10.03.2021 / BAD HERSFELD / SCHWARZENBORN -
Einst ist sie Windkraftpionier gewesen, aktuell schaut sie in die Röhre. Seit 1995 ernten die beiden Windkraftanlagen der in Schwarzenborn (Schwalm-Eder-Kreis) ansässigen Windenergienutzungsgesellschaft (WENGmbH) auf dem Knüllköpfchen mit ihren Rotoren die Energie des Windes. Jetzt droht den altgedienten "Motoren der Energiewende" das Aus, weil sie aus dem bisherigen Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) fallen.
"Schuld" daran trägt das novellierte EEG 2021, in dem verankert ist, dass die Betreiber von Ökostromanlagen für 20 Jahre eine verbindliche Vergütung bekommen. In diesem Jahr verlieren die ersten Anlagen diesen Anspruch – so auch die beiden Windkraftanlagen vom Typ Tacke TW600 der WENGmbH. "Wir als Betreiber sollen unseren Strom nun selbst vermarkten und sollen zu dem Börsenpreis in Höhe von 0,8 bis drei Cent bis zum Sommer noch einen Cent pro Kilowattstunde als Übergangsvergütung erhalten. Diese Übergangsvergütung soll sukzessive zurückgefahren werden: Ende des Jahres könnten wir dann bei null Cent angelangt sein", erläutert Geschäftsführer Burkhard Kurz.
Wirtschaftlich nicht mehr rentabel
Strom ist nichts mehr wert
Ein sogenanntes Repowering, also ein Neubau eines leistungsstärkeren Windrades, komme für den Standort auf dem Knüllköpfchen nicht infrage, da keine Vorranggebiete ausgewiesen worden seien. "Wenn wir mit unseren Windrädern vom Netz gehen, ist der Standort auf dem Knüllköpfchen dauerhaft für Windstrom verloren", sagt der Windkraft-Experte. Eine von der Bevölkerung akzeptierte und etablierte Windkraftfläche verschwinde von der Landkarte. (Stefanie Harth) +++