Droht der Rückbau?

EEG-Förderung läuft aus: Für alte Windräder gibt es nur noch ein Almosen

Sind die Windkraftanlagen auf dem Knüllköpfchen bei Schwarzenborn im Schwalm-Eder-Kreis bald Schnee von gestern?
Fotos: privat

10.03.2021 / BAD HERSFELD / SCHWARZENBORN - Einst ist sie Windkraftpionier gewesen, aktuell schaut sie in die Röhre. Seit 1995 ernten die beiden Windkraftanlagen der in Schwarzenborn (Schwalm-Eder-Kreis) ansässigen Windenergienutzungsgesellschaft (WENGmbH) auf dem Knüllköpfchen mit ihren Rotoren die Energie des Windes. Jetzt droht den altgedienten "Motoren der Energiewende" das Aus, weil sie aus dem bisherigen Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) fallen.



"Schuld" daran trägt das novellierte EEG 2021, in dem verankert ist, dass die Betreiber von Ökostromanlagen für 20 Jahre eine verbindliche Vergütung bekommen. In diesem Jahr verlieren die ersten Anlagen diesen Anspruch – so auch die beiden Windkraftanlagen vom Typ Tacke TW600 der WENGmbH. "Wir als Betreiber sollen unseren Strom nun selbst vermarkten und sollen zu dem Börsenpreis in Höhe von 0,8 bis drei Cent bis zum Sommer noch einen Cent pro Kilowattstunde als Übergangsvergütung erhalten. Diese Übergangsvergütung soll sukzessive zurückgefahren werden: Ende des Jahres könnten wir dann bei null Cent angelangt sein", erläutert Geschäftsführer Burkhard Kurz.

Wirtschaftlich nicht mehr rentabel

Der im Bad Hersfelder Stadtteil Asbach lebende Windkraftanlagenbetreiber ist stocksauer: "Die Politik – sprich: Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) – provoziert geradezu einen Rückbau. Alte Windräder an etablierten Standorten könnten reihenweise vom Netz gehen", warnt er. "Da die EU in Brüssel die 'Almosen' noch nicht abgesegnet hat, erhalten wir derzeit 1,98 Cent pro Kilowattstunde – das sind 21 Prozent der bisherigen Vergütung." Laut EAM-Netz könnte es sich mindestens bis Mitte des Jahres hinziehen, bis eine Entscheidung getroffen sei.

"Unsere Anlagen dürfen nach einem aufwendigen Standgutachten vor rund sechs Jahren – überwacht durch eine wiederkehrende Prüfung im Zwei-Jahres-Rhythmus – noch bis Ende 2028 betrieben werden. Außerdem haben wir einen Wartungsvertrag mit einem Serviceunternehmen abgeschlossen, das eine halbjährige Wartung durchführt", berichtet der Bad Hersfelder. "Wie sollen wir Grundstückspacht, Wartungsvertrag, Reparaturen, Versicherungen, Prüfungskosten, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Kammer- und Verbandsbeiträge und Telefonanschlüsse mit dieser Übergangsförderung begleichen?"

Strom ist nichts mehr wert


Ein weiterer herber Rückschlag sei, dass der Strompreis an den Börsen im Zuge der Corona-Krise eingebrochen sei. Die wirtschaftliche Grundlage, um grünen Strom mit Altanlagen zu erzeugen, sei nicht mehr gegeben. "Ich frage mich, wie unsere Regierung das selbstauferlegte 'Klimaziel 2050' erreichen will, wenn funktionierende Anlagen wegen 'provozierter Unwirtschaftlichkeit' abgerissen und entsorgt werden müssen", untermauert Burkhard Kurz.

Ein sogenanntes Repowering, also ein Neubau eines leistungsstärkeren Windrades, komme für den Standort auf dem Knüllköpfchen nicht infrage, da keine Vorranggebiete ausgewiesen worden seien. "Wenn wir mit unseren Windrädern vom Netz gehen, ist der Standort auf dem Knüllköpfchen dauerhaft für Windstrom verloren", sagt der Windkraft-Experte. Eine von der Bevölkerung akzeptierte und etablierte Windkraftfläche verschwinde von der Landkarte. (Stefanie Harth) +++

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