Umstrittener Autobahnbau
Umweltschützer kämpfen für Alternative: "A49 zerstört Naturschutzgebiet"
Symbolbild: O|N / Carina Jirsch
09.03.2021 / HOMBERG (OHM) -
Die Diskussionen um den umstrittenen Weiterbau der A49 reißen auch nach Beendigung der Rodungen nicht ab. Denn die Umweltschützer wollen alles dafür tun, dass die Kompromisslösung, 10 Kilometer Bundesstraße statt 30 Kilometer Autobahn, doch noch berücksichtigt wird und über die A49 im Bundestag noch einmal neu entschieden wird.
"Für den Ausbau der A49 gibt es eine umweltfreundliche und immer noch kostengünstigere Alternative. Er liegt dem Bundestag demnächst zur Abstimmung vor und es wäre ein wichtiges Zeichen für den Umwelt- und Klimaschutz, wenn diese angenommen würde. Denn momentan ist geplant, mit dem Ausbau der A49 ein wertvolles Naturschutz- und
Wasserschutzgebiet zu zerstören. Die negativen Auswirkungen für Mensch und Umwelt sind unermesslich", so die Ausbaugegner zu OSTHESSEN|NEWS.
Der Kompromiss besteht aus neun Kilometern Bundesstraße statt 30 Kilometer Autobahn und wäre laut den Klimaschützern ein echter Gewinn in allen Bereichen. Beim Planfall 2 bleibt die Autobahn vierspurig bis Treysa und wird dann zwei/dreispurig auf der geplanten Trasse der A49 weitergeführt. Schließlich erfolgt ein Anschluss an die Straße zwischen Neustadt und Stadtallendorf (B454). "Dieses Verbindungsstück wäre keine zwei Kilometer lang. Statt einer Autobahn würde also eine neue Bundesstraße zwischen Treysa und Stadtallendorf gebaut werden." (O|N berichtete bereits ausführlich - Siehe: "Mehr zum Thema").
Die Trasse führt durch eine der größten und gefährlichsten Rüstungsaltlasten Europas - "und es werden Eingriffe in den Boden gestartet, die sich in Wasserschutzgebieten vom Grundsatz her verbieten." Der Geschäftsführer des Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke Karl-Heinz Schäfer bezeichnet das wie eine Operation am offenen Herzen den Autobahnausbau in Hinblick auf das Grundwasser.
In der Kritik steht weiterhin der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir von den Grünen: "Anders als er es darstellt, gibt es für die hessische Landesregierung durchaus Möglichkeiten, den Ausbau zu stoppen, denn: "Grundsätzlich unterliegt jede wasserrechtliche Erlaubnis dem sogenannten Besorgnisgrundsatz, und die Wasserbehörden können auch nachträgliche Anordnungen erlassen", so die Ausbaugegner abschließend. (ld) +++