Private Kontakte, Handel, Freizeit

Ein bisschen Normalität: Diese Corona-Lockerungen gelten ab heute

Die Geschäfte - auch hier in der Alsfelder Innenstadt - können über Click-and-meet wieder Kunden im Laden empfangen.
Symbolbild: O|N / Luisa Diegel

08.03.2021 / REGION - Ab dem heutigen Montag kehrt in Hessen ein wenig Normalität zurück in unseren Alltag. Denn in einigen Bereichen werden die bislang geltenden Corona-Regeln gelockert - beispielsweise bei den sozialen Kontakten, im Handel und in der Freizeit. Blicken Sie bei allen Verordnungen und Beschlüssen noch durch? OSTHESSEN|NEWS gibt einen Überblick.



Beim Bund-Länder-Gipfel am vergangenen Mittwoch haben Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder einige Lockerungen in Sachen Corona entschieden. Hessen geht diesen Weg mit, sodass die neuen Regeln ab dem heutigen Montag - erst einmal bis zum 28. März - in Kraft treten. 

Hessen hat sich dazu entschieden, bei den Lockerungen nicht auf die Sieben-Tages-Inzidenz einzelner Landkreise zu schauen, sondern es gilt die landesweite Inzidenz. Deshalb gelten die Lockerungen auch für den Landkreis Fulda, der am Montagmorgen eine Sieben-Tages-Inzidenz von 109 aufweist. 

Click-and-meet für Einzelhandel

Endlich kann beispielsweise der Einzelhandel ein wenig aufatmen: Denn dieser darf ab sofort das sogenannte "Click-and-meet" für seine Kunden anbieten. Heißt genau: Ein Kunde darf pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Anmeldung für eine bestimmte Zeit im Laden einkaufen.

Leichter ist es für Baumärkte, Gartenmärkte oder Buchhandlungen: Diese dürfen seit heute auch wieder öffnen - begrenzt pro Kunde auf zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche. Wenn die Fläche größer ist, ist für 20 zusätzliche Quadratmeter noch ein weiterer Kunde erlaubt.



Soziale Kontakte

In Hessen können die privaten Kontakte ein wenig hochgefahren werden. Durfte man sich bislang nur mit einer Person in der Öffentlichkeit treffen, ist es nun wieder erlaubt, mit einem weiteren Hausstand zusammenzukommen - allerdings mit maximal fünf Personen. Kinder im Alter bis 14 Jahren zählen nicht dazu.

Bouffier äußerte sich vergangene Woche dazu, dass diese Maßnahme auch für die eigenen vier Wände als dringlichst empfohlen werden.

Sport, Kultur und Freizeit

Gute Nachrichten gibt es auch in diesen Bereichen: Denn ab heute dürfen Museen, Tierparks, Zoos, botanische Gärten, Museen und Schlösser wieder die Türen für die Besucher öffnen. Allerdings ist dafür eine Terminvereinbarung notwendig. 

Amateur- und Freizeitsport ist mit zwei Haushalten und maximal fünf Personen ebenfalls wieder erlaubt. Für Kinder gilt eine andere Regel: Die unter 14-Jährigen dürfen Sport unter freien Himmel auch in größeren Gruppen betreiben. Sportanlagen dürfen öffnen, auch in Fitnessstudios darf wieder trainiert werden. Allerdings gelten hier strenge Regeln: eine Person pro 40 Quadratmeter Trainingsfläche.

Körperpflege

Kosmetiksalons oder Fußpflege - also Betriebe im Bereich der Körperpflege - dürfen ebenfalls wieder öffnen. Auch hier jedoch nur unter ganz bestimmten Auflagen, wie Terminvereinbarung und Kontakterfassung. Behandlungen ohne Maske dürfen nur dann stattfinden, wenn ein tagesaktueller Schnelltest vorliegt oder vor Ort ein Test durchgeführt wird. (ld) +++

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