Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnun

DRK Fulda schult die Anwendung von Covid-Schnelltests

Covid-Schnelltests
Foto: DRK privat

26.02.2021 / FULDA - Zahlreiche Einrichtungen und Unternehmen dürfen zur Eindämmung der Pandemie inzwischen Covid-Schnelltests erwerben und damit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Covid 19 testen. Möglich macht dies eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung. Zum Bezug ermächtigt sind insbesondere Unternehmen und Organisationen, die zum Bereich der kritischen Infrastruktur zählen. Das sind neben Staat und Verwaltung etwa die Branchen und Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Medien und Kultur.



Vornehmen dürfen die sogenannten PoC-Schnelltests in den genannten Branchen neben Ärzten inzwischen auch Betriebsangehörige, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung erworben haben.

Einstündige Schulung


Entsprechende Mitarbeiterschulungen bietet die Akademie des Deutschen Roten Kreuzes in Fulda an. Die Teilnehmer lernen in einer einstündigen Schulung, Proben aus Nase und Rachen fachgerecht zu entnehmen und die Testkassette anzuwenden, mit der Eiweißfragmente des Virus ermittelt und ein negatives oder positives Ergebnis binnen einer viertel Stunde angezeigt werden. Vermittelt werden auch die bei der Probenentnahme und Diagnostik von SARS-CoV-2 einzuhaltenden Arbeitsschutzmaßnahmen.

Die ersten Schulungstermine von Gruppen bis maximal 8 Teilnehmern finden statt am Donnerstag, 4. März, um 09:30 und 14:00 Uhr. Die Teilnehmergebühr beträgt inclusive Ausfertigung des Zertifikats und der Materialkosten für Tests und Schutzkleidung 39 Euro und wird vor Ort bar entrichtet. Eine Anmeldung ist aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl erforderlich. Die Anmeldung von Mitarbeitern ist möglich per E-Mail: kontakt@drk-fulda.de oder telefonisch unter der Telefonrufnummer 0661 90291-0. (pm) +++

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