Hygienemaßnahmen einhalten
Geflügelpest-Entwarnung: Restriktionsgebiete können aufgehoben werden
Symbolbild: Pixabay
26.02.2021 / VOGELSBERGKREIS -
Rund um Freiensteinau und Grebenhain (Vogelsbergkreis) wurden in den vergangenen 30 Tagen keine Geflügelpestviren mehr festgestellt, die Sperr- und Beobachtungsbezirke können daher aufgehoben werden, teilt das Vogelsberger Veterinäramt mit. Weiterhin dringend empfohlen wird allerdings die Aufstallung des Geflügels, um eine Übertragung der Geflügelpest über Wildvögel zu unterbinden.
Die Restriktionsgebiete waren nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Freiensteinau Anfang des Jahres eingerichtet worden (OSTHESSEN|NEWS berichtete ausführlich). Inzwischen hat der Tierhalter mit Unterstützung einer Fachfirma umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in dem betroffenen Bestand durchgeführt, sodass vom Seuchenbestand keine Gefahr der Weiterverbreitung der Geflügelpest mehr ausgeht.
Im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet wurden durch die Veterinärämter des Vogelsbergkreises und der betroffenen Nachbarkreise die gesetzlich vorgeschriebenen klinischen Untersuchungen in den Geflügelhaltungen durchgeführt, ohne dass Hinweise auf eine Eintragung des Geflügelpest-Virus in weitere Bestände festgestellt wurden. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, um die Restriktionsgebiete wieder aufzuheben. Auch die Aufstallungspflicht für Geflügel wird damit in den betroffenen Gebieten aufgehoben.
Zurzeit gibt es zwar keine Anhaltpunkte dafür, dass in den betroffenen Gebieten noch Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation aktiv ist, doch das Friedrich-Löffler-Institut schätzt die Gefahr für den Eintrag des Geflügelpestvirus immer noch als hoch ein. Täglich werden aktuell in Deutschland, insbesondere in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen aber auch in Bayern Geflügelpestfälle bei Wildvögeln und auch in Geflügelbeständen gemeldet. (pm) +++