Gesetzliche Regelungen

Zugewinnausgleich: Wer übernimmt Vermögen, Schulden, Haus?

Zugewinnausgleich: Wer übernimmt Vermögen, Schulden, Haus?
Grafik:privat

24.02.2021 / ANZEIGE - Endet der Bund fürs Leben vorzeitig, ergibt sich die Frage, wie die in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte (z. B. Haus, Vermögen, Versicherungen) und Schulden aufgeteilt werden. Hat einer der Ehepartner in der Ehezeit ein höheres Vermögen als der andere erwirtschaftet, dann ist die Differenz auszugleichen, wenn es gefordert wird.



Auch Vermögen oder Schulden vor der Ehe sowie Schenkungen, Erbschaften usw. während der Ehe sind zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber bezeichnet dies als "Zugewinnausgleich". Da es hierbei um die finanzielle Zukunft der Beteiligten geht spielt die Aufteilung der Werte eine große Rolle. Was in der Theorie einfach und verständlich erscheint kann in der Praxis sehr viel Konfliktstoff hervorrufen und teuer werden.

Wenn Sicherheit besteht, dass die Trennung endgültig ist, sollten daher rechtzeitig sinnvolle und faire Lösungen angestrebt werden, um einen Rosenkrieg und unnötige Kosten zu vermeiden. Von Bedeutung sind bei der Werteaufteilung insbesondere: Wie wird der Zugewinn berechnet? Kann eine Regelung schon vor der Scheidung erfolgen (Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung)? Ist ein (gegenseitiger) Verzicht auf Ausgleich möglich? Gibt es einen Zugewinnausgleich bei Gütertrennung? Wichtige Kriterien bei einer Immobilie sind z. B.: Wer ist Eigentümer? Gibt es einen (gemeinsamen) Kredit? Will einer der Eheleute das Haus behalten? Wie komme ich aus dem Kreditvertrag heraus? Wie und durch wen erfolgt die Wertermittlung? Da hilft meist nur ein Gutachten.

RAin Brigitte Merle, Fachanwältin für Familienrecht aus Alsfeld wird darlegen auf was zu achten ist um hier praktikable Lösungen zu finden. Die Online-Veranstaltung findet am Donnerstag, den 25. Februar, um 19.30 Uhr statt. Eine Anmeldung unter fulda@isuv.de ist erforderlich um Ihnen den Einwahllink am Tage der Veranstaltung zukommen zu lassen Die Teilnahme ist kostenfrei. Fragen zum Thema im Chat erwünscht. Weitere Infos unter Tel. 0178/2 08 08 98 (Klaus Bednorz), E-Mail fulda@isuv.de sowie im Internet unter http://www.isuv.de und info@isuv.de +++

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