Über 1.700 Arbeitgeber überprüft
Erfolgreicher Kampf gegen Schwarzarbeit - trotz Pandemie
Fotos: Zoll
13.02.2021 / GIEßEN -
Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug wirksam einzudämmen und die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen zu sichern. Dies betonte auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz bei der Veröffentlichung der Jahresergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) am vergangenen Dienstag in Berlin.
Daher ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auch eine Kernaufgabe des Hauptzollamtes Gießen. Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit sind beim Hauptzollamt 263 Beschäftigte an den Standorten Gießen, Kassel, Bad Hersfeld und Fulda befasst.
Dieser Bereich ist das größte Arbeitsgebiet des Amtes, der auch von der massiven Stärkung der FKS mit einer geplanten Aufstockung auf bundesweit 10.000 Stellen bis 2026 profitiert und Personalzuwachs erfährt. Auch die Schwarzarbeitsfahnder setzten trotz der erschwerten Bedingungen durch die Corona-Pandemie den Kampf gegen Schwarzarbeit im letzten Jahr erfolgreich fort.
Schaden von mehr als 40. Millionen Euro
Insgesamt wurden 1.760 Arbeitgeber überprüft. Die Prüfungen wurden aufgrund der Einschränkungen bei einigen Branchen (wie z.B. Friseurhandwerk und Gastronomie) durch die Pandemie auf andere risikobewährte Bereiche verschoben. So überprüften die Zöllnerinnen und Zöllner beispielsweise neben der kaum durch die Pandemie eingeschränkten Bauwirtschaft Kurierdienste, die Fleischindustrie oder die Abfallwirtschaft.
Einen Großteil der Arbeit der Finanzkontrolleure machte die Ermittlungsarbeit aus. Es wurden 4.537 Strafverfahren eingeleitet und 4.309 Strafverfahren erledigt. Darüber hinaus wurden 1.200 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Insgesamt deckten die Ermittler mit ihrer Arbeit letztes Jahr einen Schaden für Fiskus und Sozialkassen von mehr als 40 Millionen Euro auf. Die Gerichte verhängten insgesamt 62 Jahre Freiheitsstrafe. Die festgesetzten Bußgelder und Geldstrafen beliefen sich auf annähernd 2 Millionen Euro.
Bereits 2019 erhielt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch eine Re-form des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleis-tungsmissbrauch erweiterte Aufgaben und Befugnisse um Arbeit-nehmer vor Bezahlung unter dem Mindestlohn, vor Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Ausbeutung zu schützen. (pm)+++