Hessischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet

Eilantrag abgelehnt: Friseure bleiben geschlossen

Der Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden: Friseure müssen geschlossen bleiben
Symbolfoto: Pixabay

05.02.2021 / REGION - Harter Rückschlag für viele Friseure in Hessen! Nachdem der Inhaber eines Friseursalons in Seeheim-Jugenheim (Landkreis Darmstadt-Dieburg) gegen die Schließung geklagt hatte, verkündete der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun seine Entscheidung: "Der entsprechende Eilantrag wurde abgelehnt. Friseure dürfen weiterhin nicht öffnen."


Mit Beschluss vom 4. Februar 2021 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Regelung über die Schließung von Frisörbetrieben in der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung – CoKoBeV) nicht außer Vollzug gesetzt wird. Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar. Diese Regelung ist vorerst bis zum 14. Februar 2021 gültig.

OSTHESSEN|NEWS hat mit heimischen Friseuren über den aktuellen Beschluss gesprochen und berichtet in Kürze ausführlich. (nb) +++

X