Nach Durchsuchung!

Hunderte falsche Atteste ausgestellt? Angebliche Befreiung von Maskenpflicht

Bei der Kundgebung "Frieden und Freiheit" am 15. November 2020 kontrollierte die Polizei am Uniplatz
O|N-Archivbilder: Henrik Schmitt/Hendrik Urbin

02.02.2021 / GERSFELD (RHÖN) - Etlichen Fuldaer sind die samstäglichen Demonstrationen auf dem Uniplatz, bei denen wechselnde Akteure die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie heftig attackieren, ein Dorn im Auge - vor allem deshalb, weil die dort auftretenden Personen und deren Publikum sich zum großen Teil weigern, Masken zu tragen. Auch der Polizei, die regelmäßig bei den angemeldeten Kundgebungen vor Ort ist, fiel irgendwann der Umstand auf, dass diejenigen, die ermahnt wurden, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ein Attest vorweisen konnten, demzufolge sie von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit waren. Alle diese Atteste waren von zwei Ärzten aus Gersfeld ausgestellt worden. Handelt es sich dabei um eine pauschale "Gefälligkeit", ohne dass die "Patienten" überhaupt untersucht worden waren? 



Es entstand jedenfalls der begründete Verdacht, dass die besagten Mediziner falsche Gesundheitsgutachten ausgestellt hatten. Handelte es sich zunächst um eine geringere Anzahl, ist mittlerweile von Seiten der Staatsanwaltschaft von 300 Fällen solcher falscher Atteste die Rede. Im Zuge der Ermittlungen gegen die Mediziner hatten Polizeibeamte am Mittwoch vergangener Woche Praxisräume und auch eine Privatwohnung in Gersfeld durchsucht und umfangreiches digitales Datenmaterial sichergestellt, das jetzt ausgewertet wird. Ermittelt wird wegen Verdachts auf Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse. Mehrere Ärzte waren bereits wegen desselben Deliktes bundesweit in die Schlagzeilen geraten, nachdem sie zum Teil sogar unterschriebene Blanco-Atteste zum Downloaden auf ihre Internetseite gestellt hatten. Darin war bestätigt worden, dass es für den Patienten aus medizinischen Gründen nicht ratsam sei, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ein solches Attest auszustellen, ohne dass der Arzt die Person überhaupt gesehen  - geschweige denn eingehend untersucht habe, widerspreche der Sorgfaltspflicht und verstoße somit gegen das Berufsrecht, hatte die Landesärztekammer dazu erklärt. Die Berufsordnung für Ärzt:innen schreibe vor, dass ärztliche Gutachten und Zeugnisse "mit Sorgfalt auszustellen" seien. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bis hin zum Berufsverbot sanktioniert. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung droht außerdem der Entzug der Approbation. (ci) +++





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