Insolvenzantragspflicht verlängern!
Al-Wazir und Boddenberg: "Verhindern, dass Unternehmen insolvent gehen"
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16.01.2021 / WIESBADEN -
Für Unternehmen, die aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, gilt momentan noch die Aussetzung der Pflicht zum Insolvenzantrag. Nach derzeitiger Rechtslage ist diese Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die einen Antrag auf staatliche Hilfsgelder gestellt, aber noch nicht vollständig erhalten haben, auf den 31. Januar 2021 befristet. Da sich die Auszahlung der Bundeshilfen verzögert hat, setzt sich Hessen deshalb im Bundesrat sowie bei der Bundesregierung dafür ein, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiter verlängert wird.
"Es wäre ja absurd, wenn ein Unternehmen einen berechtigten Antrag auf Hilfsgelder gestellt hat, dieses Geld die Insolvenz verhindern würde, aber wegen der verzögerten Auszahlung trotzdem Insolvenz anmelden muss." -Hessischer Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir und Hessischer Finanzminister Michael Boddenberg.
Gesunde Unternehmen schützen!
"Wir wollen weiter verhindern, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen durch die Corona-Krise in die Insolvenz rutschen. Aus diesem Grund fordern wir den Bund auf, unverzüglich zu handeln: Abhilfe kann hier nur eine Fortführung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 31. Januar 2021 hinaus schaffen. Es wäre ja absurd, wenn ein Unternehmen einen berechtigten Antrag auf Hilfsgelder gestellt hat, dieses Geld die Insolvenz verhindern würde, aber wegen der verzögerten Auszahlung trotzdem Insolvenz anmelden muss. Dieser Schritt wäre nicht mehr rückgängig zu machen, weil die Hilfsgelder an ein Unternehmen in einem Insolvenzverfahren nicht mehr ausgezahlt werden dürften", erklärten Al-Wazir und Boddenberg heute gemeinsam in Wiesbaden.Insolvenzwelle bundesweit abwenden
Sie hatten sich bereits mit einem entsprechenden Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt. "Bleibt die Rechtsgrundlage unverändert, müssten entsprechend betroffene Unternehmen ab dem 1. Februar 2021 trotz bestehender Ansprüche auf die staatlichen Liquiditätshilfen nach den regulären Vorschriften der Insolvenzordnung einen Insolvenzantrag stellen", mahnen darin Al-Wazir und Boddenberg. "Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und des verlängerten Lockdowns sind vielfach Unternehmen an uns herangetreten, die aufgrund finanzieller Lücken durch die Corona-Krise in ihrer Existenz gefährdet sind. Unser Ziel ist es, auch weiterhin eine Insolvenzwelle dieser unverschuldet in wirtschaftliche Bedrängnis geratenen Unternehmen nach Kräften abzuwenden", betonten die Minister.Gemeinsam mit dem Bund habe Hessen erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet, damit betroffene Firmen die Chance haben, die derzeit schwierige Phase zu überstehen. "Diesen Kurs sollte die Bundesregierung unbedingt durch eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht unterstützen und sehr zeitnah eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen", so Al-Wazir und Boddenberg abschließend. (pm) +++
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