In Zeiten der Pandemie

Arbeitgeber in der Pflicht: Regierungspräsidium gibt Tipps zum Lüften

Richtiges Lüften ist jetzt besonders wichtig
Symbolbild: Pixabay

14.01.2021 / REGION - Die kalte Jahreszeit und Corona sorgen dafür, dass sich das Leben aktuell hauptsächlich in Gebäuden abspielt. Ob zu Hause oder an der Arbeit – Lüften ist wichtiger denn je. Denn je schlechter die Luft in einem Raum, desto mehr Aerosole befinden sich in der Regel im Atembereich und desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, sich anzustecken. Das gilt übrigens nicht nur für Corona, sondern für alle Viren, die über die Atemwege übertragbar sind. "Ein guter Gradmesser für die Luftqualität ist die CO2-Konzentration im Raum", erklärt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Seine Behörde ist auch für die Überwachung des betrieblichen Arbeitsschutzes in Mittelhessen zuständig.



"Wird ein Wert von 1000 ppm Kohlendioxid in Arbeits- und Aufenthaltsräumen überschritten, ist das ein deutliches Signal, dass gelüftet werden muss. Denn dadurch werden die Aerosole nach draußen befördert", weiß RP-Mitarbeiter Holger Lehnhardt. Doch wie finde ich heraus, wie viel Kohlendioxid in der Luft ist? Eine Antwort auf diese Frage liefern Messgeräte für die CO2-Konzentration. "Sie sind im Handel bereits für unter 100 Euro erhältlich. Sie sind in der Regel kaum größer als ein Nachttischwecker und sehr einfach zu bedienen. Meistens sind sie auch mit einer Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsanzeige sowie mit einer Alarmfunktion ausgestattet", erläutert der RP-Arbeitsschützer.

Wer sich kein Messgerät kaufen möchte, kann auch die CO2-App der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nutzen. Mit ihr lässt sich die CO2-Konzentration in Räumen annäherungsweise berechnen. Die App hilft auch dabei, die optimale Zeit und Frequenz zum Lüften zu bestimmen. Möglich ist zudem, einen Timer zu aktivieren, um sich an die nächste Lüftung erinnern zu lassen.

"Findet der Luftaustausch in einem Raum über geöffnete Fenster und/oder Türen statt, ist ein Lüftungskonzept notwendig. Das heißt, es sollte festgelegte Zeitintervalle geben, nach denen gelüftet wird. Bei Sitzungen kann zum Beispiel eine Person zum Lüftungsbeauftragen ernannt werden", erläutert RP-Mitarbeiter Holger Lehnhardt. Sinnvoll ist eine Stoßlüftung, bei der möglichst alle Fenster und Türen weit geöffnet werden. Am besten funktioniert der Luftaustausch über gegenüberliegende Fenster beziehungsweise Türen.

Besondere Hinweise für Arbeitgeber

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.6) empfehlen einen zeitlichen Abstand für Stoßlüftungen beispielsweise nach 60 Minuten in Büroräumen und nach 20 Minuten in Besprechungsräumen. Dabei wird eine Lüftungsdauer von drei bis zehn Minuten als sinnvoll erachtet. "Die praktische Umsetzung ist natürlich immer den örtlichen Gegebenheiten und der Personenzahl anzupassen", ergänzt Lehnhardt. Besprechungsräume sollten zusätzlich bereits vor der Benutzung gelüftet werden, insbesondere dann, wenn sich zuvor andere Personen dort aufgehalten haben.

Sind raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) vorhanden, dürfen diese während der Raumnutzung nicht abgeschaltet werden. Denn das kann zu einer Erhöhung der Konzentration von Viren in der Luft führen. RLT-Anlagen, die im Umluftbetrieb laufen, können nur verwendet werden, wenn die umgewälzte Luft mittels leistungsfähiger Filter gereinigt wird. Laut einer Empfehlung der Bundesregierung zum infektionsschutzgerechten Lüften sollten bei diesen Anlagen – sofern technisch machbar – zum Beispiel die Staubfilter der Klasse F7 durch Filter der Klassen ISO ePM1 70% (vormals F8) oder besser ISO ePM1 80% (vormals F9) ersetzt werden. Wenn möglich, ist jedoch generell die Aufrüstung mit Hochleistungsschwebstofffiltern (HEPA-Filter H 13 oder H 14) zu bevorzugen. Dies gilt auch für mobile Luftreiniger, deren Einsatz beispielsweise für Schulen diskutiert wird. Der Einsatz von Umluftgeräten mit niedrigerer Filterleistung ist in Bezug auf den Infektionsschutz kontraproduktiv, da sie die Luft nicht von Viren befreien, sondern die Viren im Raum verteilen.

Was Betreiber von Lüftungsanlagen und -geräten – egal ob im Betrieb oder im eigenen Haus – oftmals nicht im Blick haben, ist der Erhalt der Funktionsfähigkeit. Dies betrifft zum Beispiel das regelmäßige Prüfen und Instandhalten, die zeitnahe Umsetzung notwendiger Reparaturen sowie den regelmäßigen Austausch von Filtern. In der aktuellen Situation kann man schon von Fahrlässigkeit sprechen, wenn Lüftungsanlagen oder -geräte ohne Beachtung der Wartungs- und Prüfungserfordernisse betrieben werden. Im betrieblichen Kontext stellt dies eine bewusst in Kauf genommene Gefährdung der Beschäftigten bei der Arbeit dar. Die Bundesregierung hat die Arbeitsschutzbehörden daher aufgefordert, Verstöße gegen die bestehenden rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Raumlüftung konsequent zu ahnden.

Für Arbeitgeber gilt nämlich die Verpflichtung, in Arbeitsräumen während der Nutzungsdauer für ausreichend gute Atemluft zu sorgen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung spielen Faktoren wie Licht, Geräuschpegel oder eben auch das Klima und die Luftqualität eine wichtige Rolle. Dabei ist der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene maßgeblich, der für Arbeitsräume in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten beschrieben ist. "Gut gestaltete Umgebungsfaktoren tragen dazu bei, die Ausfalltage durch Krankheit niedrig zu halten. Sie sind somit ein wirtschaftlicher Erfolgsfaktor. In der aktuellen Situation tragen die richtigen Maßnahmen sogar zur Eindämmung der Pandemie bei und können zudem vor schwerem menschlichen Leid bewahren", so RP-Mitarbeiter Lehnhardt. (pm) +++

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