Harte Maßnahmen getroffen

Kontaktbeschränkungen weiter verschärft: Treffen nur mit einer Person möglich

Solche Bilder, wie hier auf der Wasserkuppe, sollen durch die neuen Regeln vermieden werden.
Archivfoto: O|N/Henrik Schmitt

07.01.2021 / REGION - Zu viele Kontakte wie möglich sollen beschränkt werden: das Hessische Corona-Kabinett zieht die Schrauben noch einmal an. Zukünftig ist es nur noch einer Person gestattet sich mit einem fremden Hausstand zu treffen. Allerdings nur im öffentlichen Raum, aufgrund der besonderen Rechte im privaten Raum, erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier den hessischen Weg weiterzugehen und es bei einer dringenden Empfehlung zu belassen.


In den letzten Tagen kam es in Wintersportgebieten zu großen Menschenansammlungen, unter anderem auch in der Rhön und im Speziellen auf der Wasserkuppe. "Dabei setzen wir immer den Schutz der Menschen in Relation zur Angemessenheit der sehr einschränkenden Maßnahmen. So darf sich jetzt nur noch ein Hausstand mit einer Person treffen und Kinder zählen dann auch mit. Damit gilt bei den Kontaktbeschränkungen wieder die Regelung aus dem Frühjahr 2020. Diese hat sich bewährt, damals konnten mit diesen Einschränkungen die Infektionszahlen gesenkt werden", erläuterte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier zu den Kontaktbeschränkungen.

Diese Kontaktregelungen gelten ab Montag offiziell in Hessen:


Private Treffen dürfen dann mit nur noch einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Kinder zählen mit. Das ist die Regelung, die im Frühjahr 2020 auch so gegolten hat. Weiterhin erlaubt ist wie bisher die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen. Die Einschränkung gilt auch nicht im Rahmen der gegenseitigen Übernahme der Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien (familiäre Betreuungsgemeinschaft), wenn die sozialen Kontakte im Übrigen nach Möglichkeit reduziert werden.

Um beispielsweise Tagesausflüge und überlaufene touristische Ziele zu vermeiden, wird für Gebiete mit einer Inzidenz von über 200 der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt. (kku)+++


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