Zufahrt zu Hoherodskopf eingeschränkt
Alkoholverbot und Ausgangssperre: Diese Regeln gelten im Vogelsberg
Archivfoto: ON
31.12.2020 / VB-KREIS -
Auch über Silvester und Neujahr bleiben die Ausgangssperren zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestehen, um das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet einzudämmen und das Gesundheitswesen zu entlasten. Das teilt die Kreisverwaltung in einer Pressenotiz mit. Aufgrund der 6. Stufe des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen, die nach wie vor im Kreisgebiet gilt, müssen die Vorgaben auch im Vogelsbergkreis umgesetzt werden.
Im Vogelsbergkreis kam es durch die Feiertage und die Zeit "zwischen den Jahren" zu Labor- und Meldeverzügen – beispielsweise wurden weniger Testungen durchgeführt und die Auswertung in Laboren dauerte länger. Dadurch sind die an das Gesundheitsamt gemeldeten Fallzahlen nicht aussagekräftig. "Den Vorgaben der Landesregierung entsprechend werden die Fallzahlen in den fünf Tagen ab dem 6. Januar für eine Neubewertung der Lage herangezogen", teilt das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises mit. "Umsicht, Vorsicht und Gelassenheit müssen neben Hoffnung und Zuversicht zum Jahreswechsel ganz oben auf unserer Liste stehen", richtet Landrat Manfred Görig (SPD) seinen Appell an die Bürgerinnen und Bürger des Vogelsbergkreises. Die Regeln seien nicht gemacht, um Mitmenschen zu gängeln, sondern um diese zu schützen.
Auch Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak (CDU) findet deutliche Worte: "Niemand muss auf das Fest zum Jahreswechsel verzichten – es fällt nur eben in dieser ganz besonderen Zeit anders aus." Es gelte nach wie vor das Gesundheitssystem zu entlasten, um die Aufgaben der kommenden Tage und Wochen zu meistern. "Es bleibt der wiederholte Appell an die Vernunft, und die Hoffnung auf ein gutes neues Jahr", sagt Landrat Manfred Görig abschließend.
Kein generelles Böllerverbot
An Silvester und Neujahr ist der Verkauf zum Sofort-Verzehr und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten. Zwar gibt es im Vogelsbergkreis kein generelles "Böllerverbot" im öffentlichen Raum – allerdings gilt zwischen 21 und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Kommunen und Städte können gesonderte Regeln – wie beispielsweise das Verbot in der Stadt Alsfeld – treffen. Außerdem gelten die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum des Landes. Danach dürfen Menschen alleine, oder mit maximal zwei Hausständen und fünf Personen (ausgenommen Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren) in der Öffentlichkeit unterwegs sein.