Das sind die Regeln an Silvester

Kein großes Feuerwerk: Osthessen wechselt still ins neue Jahr

Im Landkreis Fulda, im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, im Vogelbergkreis sowie im Main-Kinzig-Kreis ist das Entzünden von Feuerwerk in der Silvesternacht im gesamten öffentlichen Raum tabu.
Archivfotos: O|N / Engel / Auth / Harth

30.12.2020 / REGION - An- und Versammlungsverbot, Kontaktbeschränkungen, Feuerwerksverbot auf belebten Plätzen und Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr in Kommunen, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 aufweisen: Hessen wechselt in Zeiten des Lockdowns still ins neue Jahr.



Private Zusammenkünfte müssen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt werden. Maximal dürfen sich fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. So sieht es der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern vor.

Wo ist Böllern erlaubt?


Sowohl an Silvester als auch am Neujahrstag ist es bundesweit verboten, sich zu versammeln. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr untersagt (OSTHESSEN|NEWS berichtete). "An publikumsträchtigen öffentlichen Orten" gilt ein Feuerwerksverbot. Im Landkreis Fulda, im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, im Vogelsbergkreis sowie im Main-Kinzig-Kreis ist das Entzünden von Feuerwerk in der Silvesternacht im gesamten öffentlichen Raum tabu.

Im Main-Kinzig-Kreis bezieht sich das Verbot auch auf Privatgrundstücke. In Fulda wiederum ist Feuerwerk ausschließlich auf Privatgrundstücken erlaubt. Dies gilt auch für den Kreis Offenbach - das Verwaltungsgericht hat laut Hessenschau das Böllerverbot auf Privatgelände gekippt. Wer noch Feuerwerk aus den Vorjahren im Keller hat, darf dieses also trotz des Verkaufsverbots anzünden. Allerdings appellieren sämtliche Landkreise, vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems auf das Böllern auf dem eigenen Gelände zu verzichten.

Ausgangssperren in Corona-Hotspots


Die Ausgangssperren in den Corona-Hotspots gelten freilich auch zum Jahreswechsel: Zwischen 21 und 5 Uhr dürfen beispielsweise in Fulda, Hersfeld-Rotenburg oder Vogelsberg Wohnung oder Haus – sprich: das private Grundstück – nur in Ausnahmefällen verlassen werden. Silvesterfeiern mit einem weiteren Haushalt sind ab 21 Uhr nicht mehr drin – es sei denn es wird bis 5 Uhr morgens dort beisammengeblieben oder dort übernachtet. Ausnahme bildet der Main-Kinzig-Kreis: Übernachtungen beim Gastgeber sind nicht erlaubt. Bei Verstößen gegen die Feuerwerksregeln und die Ausgangsperren drohen Bußgelder.

Alkohol darf bis zum 10. Januar im öffentlichen Raum nicht konsumiert werden; auch die Abgabe von Schoppen, Zielwasser und Co. zum Sofortverzehr bleibt ganztags untersagt.

Gottesdienste dürfen an Silvester und Neujahr in Hessen abgehalten werden – unter Berücksichtigung der allseits bekannten Hygiene- und Abstandsregeln. Es herrscht Maskenpflicht in den Gotteshäusern. Außerdem müssen die Kontaktdaten der Besucher erfasst werden. Während der Messen darf nicht gesungen werden. (Stefanie Harth) +++

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