Lockdown-Regeln stiften Verwirrung
Braungebrannt unterm Weihnachtsbaum: Sonnenstudios dürfen öffnen
Fotos: Stefanie Harth
18.12.2020 / BAD HERSFELD -
Während diejenigen, die vor dem Lockdown keinen Friseurtermin mehr ergattern konnten, die Weihnachtsfeiertage ohne Festtagsfrisur überstehen müssen, dürfen hessische Solarium-Fans braungebrannt unterm Tannenbaum sitzen. Sonnenstudios dürfen während des Lockdowns – sofern die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden – geöffnet bleiben.
Das geht aus der "Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie" der Landesregierung hervor.
Keine körpernahe Dienstleistung
Wie der Sonnenstudio-Inhaber erläutert, handle es sich bei Sonnenstudios um keine körpernahe Dienstleistung. "Freilich achten wir akribisch darauf, dass die sogenannten AHACL-Regeln eingehalten werden." Zudem sei der Wartebereich gesperrt, ein Theken-Spuckschutz installiert und es stehe reichlich Desinfektionsmittel bereit. "Nach jeder Nutzung desinfizieren wir die Geräte und Kabine zu 150 Prozent", sagt Jörg Fennel.
"Sonniger Ausgleich im Corona-Alltag"
Mehr Infos unter: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/geschaefte-dienstleistungen-und-handwerk/geschaefte-und-maerkte. (sh) +++