Nach Urteilsbegründung
"Gibt uns extremen Antrieb": Kritik an Verkehrsminister Al-Wazir wird größer
Symbolbild: O|N / Luisa Diegel
25.11.2020 / HOMBERG (OHM) -
Ende Juni ist der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) vor dem Bundesverwaltungsgericht mit seiner Klage gegen den Weiterbau der A49 gescheitert. Nun liegt die schriftliche Begründung des Urteils vor, der den Naturschützern wieder neue Hoffnung auf einen Rodungsstopp im Dannenröder Forst gibt. "Es gibt uns extremen Auftrieb", twitterte beispielsweise das Aktionsbündnis "Wald statt Asphalt".
Denn der BUND sieht nach der Auswertung der Begründung des Urteils rechtliche Handelsspielräume für den hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir, die Rodungen zu stoppen. "Das BVerwG hat in seinem Urteil ausdrücklich festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist, weil Verstöße gegen verfahrensrechtliche Vorgaben des nationalen und europäischen Wasserrechts festgestellt wurden. Die Klage wurde nur deswegen abgewiesen und das Land Hessen nicht dazu verurteilt, den Planfeststellungsbeschluss außer Vollzug zu setzen, weil der BUND dies nach Auffassung der Richter im vorliegenden Fall nicht beanspruchen könne", heißt es aus der Pressemitteilung des BUNDs.
"Verkehrsminister hätte handeln müssen"
BUND fordert Rodungsstopp
Dennoch: Nitsch gemeinsam in der Pressemitteilung mit dem BUND den Verkehrsminister auf, "die Rodungsarbeiten im Dannenröder Wald sofort zu stoppen und ein Planergänzungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten, in dem geprüft werden kann, ob und in welchem Umfang die stattfindende Rodung sich negativ für den Gewässerschutz auswirkt".Die Autobahngegner auf Twitter: "Egal wie es morgen weiter geht, ob sie morgen roden oder die Bagger stillstehen lassen: Die Welt weiß jetzt, dass sie mit dem Bau dieser Autobahn Recht brechen. Auto-Deutschland hat dicke Dellen bekommen." (ld) +++
Screenshot: O|N / Twitter : \"Dannenröder Waldbesetzung\"
Screenshot: O|N / Twitter: Tarek Al-Wazir