Gerichtsverhandlung am Montag

Protest gegen Corona-Politik: Sozialpädagoge umarmt Passanten am Uniplatz

Auch bei der Kundgebung "Frieden und Freiheit" vor rund einer Woche demonstrierten Maßnahmen-Kritiker am Fuldaer Uniplatz
Archivbilder: Hendrik Urbin/ Henrik Schmitt

24.11.2020 / FULDA - Ein Sozialpädagoge wurde am Montag zur Zahlung einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Vorausgegangen war ein wochenlanger Rechtsstreit. Der Mann hatte im Mai 2020 gegen die gültigen Corona-Auflagen verstoßen.

Menschen umarmt - trotz Abstandsgebot

Er wollte gegen die verhangenen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung protestieren und zog, "bewaffnet" mit einem selbstgemachten Plakat, auf den Fuldaer Universitätsplatz. Dort traf der 42-Jährige auf Gleichgesinnte, gegenseitig legte man sich Augenbinden an und forderte Vorbeigehende dazu auf, sich umarmen zu lassen.


Weil das jedoch gegen das Abstandgebot verstieß und außerdem dazu beitragen sollte, möglichst viele Menschen an einem Ort zu versammeln, erhielten die Rädelsführer Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 200 Euro. "Das ist der übliche Betrag für einen derartigen Verstoß", erklärte der Pressesprecher des Amtsgerichts, Richter Christoph Mangelsdorf im Gespräch mit OSTHESSEN|NEWS.

Doch der 42-jährige Sozialpädagoge weigerte sich, den "Strafzettel" zu bezahlen. So landete der Vorfall schließlich vor Gericht. "Der Mann zeigte sich heute jedoch geständig und gab die Tat vollumfänglich zu." Nur aus diesem Grund, so der Richter, sei es bei dem zu zahlenden Betrag von 200 Euro geblieben.

"Grundrechtseinschränkungen"

Als Grund für sein Vergehen nannte der Mann aus dem Landkreis Fulda eine falsche Politik. Er sei gegen die Anordnung von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und meinte, der Staat solle "davon die Finger lassen". Er fühle sich von den Auflagen in seinen Grundrechten beschränkt und plädiere dafür, dass jeder selbst entscheiden solle, wie er sich in der Zeit der Virus-Krise verhalten wolle.

Die Bußgeldbescheide der anderen Teilnehmer wurden mittlerweile bezahlt, ein weiterer Einspruch dagegen wurde am Montag zurückgezogen. (mr) +++



X