Eilantrag abgelehnt!

Gaststätten in Hessen bleiben weiterhin geschlossen

Restaurants und Gaststätten bleiben im November geschlossen
Archivfoto: ON

13.11.2020 / REGION - Hessens Gaststätten bleiben weiterhin geschlossen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) hat einen Eilantrag gegen die seit Anfang November geltenden Regelungen abgelehnt. Damit dürfen die Gastronomen weiter nur Abhol- und Lieferdienste anbieten.

Geklagt hatte eine Wirtin aus Rüsselsheim und ihren Antrag damit begründet, dass es sich um einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in ihre Grundrechte handele und die Schließung unverhältnismäßig sei. Dies sah das VGH offenbar anders. In einer Mitteilung teilte das Gericht mit: ""Der Senat halte weiterhin an seiner Rechtsprechung fest, dass die im geltenden Infektionsschutzgesetz enthaltene Ermächtigungsgrundlage für den Verordnungsgeber hinreichend sei"

Nur weil das Robert-Koch-Institut keine hohe Zahl an Neuinfektionen mit Gaststättenbesuchen in Verbindung bringt, könne man nicht schließen, dass dort kein Infektionsrisiko vorläge, so das Gericht. Dagegen spräche schon die enorme Zahl an Fällen, bei denen eine Rückverfolgung nicht mehr möglich ist.

Die Regelungen bleiben somit noch bis mindestens 30. November bestehen. Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar. (fh/pm)+++

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