Corona-Pandemie

Diese Regeln gelten ab heute - Bis zu 5.000 Euro Strafe bei Nichteinhaltung

Der Lockdown-Light hat begonnen - doch welche Regelungen gelten nun?
Grafik: O|N

02.11.2020 / REGION - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie setzt die Bundesregierung auf konsequente Maßnahmen. Ab Montag gelten nun bis einschließlich zum 30. November neue Regelungen. Wer sich nicht daran hält, riskiert, je nach Art des Vergehens, Strafen in Höhe von 200 bis 5.000 Euro.



Die Vorgaben im Überblick:

Kontakte: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – mit maximal zehn Personen.

Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen bleiben geöffnet.

Freizeit: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.

Tourismus: Urlaube mit Übernachtungen im Inland sind im November verboten. Auch auf nicht notwendige private Reisen und Besuche soll verzichtet werden. Auswärts schlafen darf nur derjenige, der einen zwingenden Grund- etwa bei einer Dienstreise – hat.

Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

Supermärkte: Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es muss aber sichergestellt werden, dass sich maximal ein Kunde pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche aufhält.

Schulen und Kitas: Schulen und Kitas bleiben, je nach Infektionsgeschehen, geöffnet. Auch während des Unterrichts herrscht Maskenpflicht für Schüler ab der 5. Klasse.

Finanzhilfe: Für Unternehmen, die schließen müssen, plant der Bund milliardenschwere Nothilfen ein, um sie für finanzielle Verluste zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.

Um Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie den örtlichen Behörden die Anwendung der neuen Verordnung zu erleichtern, haben Wirtschafts- und Sozialministerium die Auslegungshinweise zur Verordnung aktualisiert. Die Informationen sind nicht abschließend und werden regelmäßig aktualisiert. Die Auslegung der geltenden Corona-Verordnung ersetzt zudem nicht die Regelungen der Verordnung.                                                  

Die Informationen sind unter folgendem Link zu finden: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/corona-und-hessens-wirtschaft-welche-regeln-gelten Hier geht es zu den gültigen Rechtsverordnungen im Umgang mit der Corona-Pandemie in Hessen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen Weitere Informationen rund um Corona in Hessen gibt es hier: https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen (mr) +++

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