Ärztliche Versorgung gesichert
Ankauf eines Gebäudes für Arztpraxis in "trockenen Tüchern"
Symbolbild: Pixabay
26.10.2020 / ULRICHSTEIN -
Einstimmig beschlossen die Stadtverordneten am Freitagabend in ihrer Sitzung im Innovationszentrum, den Kauf und die Sanierung eines Gebäudes in der Nähe des Lindenplatzes für eine Arztpraxis und folgten damit der einstimmigen Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom Montagabend. Die Betriebskommission der Stadtwerke Ulrichstein (SWU) wurde beauftragt, den Umbau und die Sanierung des Hauses durchzuführen, sodass es als Arztpraxis vermietet werden kann.
Nachdem bereits für Bobenhausen II mit den Ärztinnen Dr. Mehriar Aliakbari und Susanne Sommer ein Ärzteteam in der ehemaligen Arztpraxis "Am Lermetsrain" im Januar 2021 an den Start geht, hat sich für Ulrichstein ein niederlassungswilliger Facharzt für Allgemeinmedizin gefunden, der eine neue Praxis eröffnen will. Einen Arztsitz habe er bereits bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragt. Nach Rücksprache von Bürgermeister Edwin Schneider mit der KV sei damit zu rechnen, dass dieser zum 1. Januar 2021 vergeben werde.
"Ärztliche Versorgung auf lange Zeit gesichert"
Damit die Praxis ebenfalls im Januar 2021 starten kann, sind noch Umbauarbeiten erforderlich. Die Kosten dafür werden noch ermittelt. Die Praxisausstattung, wie Möbel, medizinische Geräte, EDV-Ausstattung, geht zulasten des Arztes, genauso die Kosten für die Planerin der Praxiseinrichtung und -ausstattung.Gewinne bei Windenergie
Der Verlust im Bereich der Wasserversorgung wird auf die neue Rechnung vorgetragen und die beiden Gewinne aus Windenergie und Verpachtungsbetriebe medizinische Versorgung werden der Rücklage zugeführt. Der Jahresgewinn der Abwasserbeseitigung wird zur Abdeckung eines Verlustbetrages von rund 17.100 Euro verwendet und der Rest der Rücklage zugeführt. Ausführlich informierte Schneider über die Rücklage im Bereich der Windenergie. Dieser hatte am 31. Dezember 2017 einen Stand von 892.358,17 Euro. Zugeführt wurden 2018 413.301,50 Euro und 2019 600.145,15 Euro. Gesamtstand Ende 2019: 1.905.804,82 Euro.
Aufgrund der Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise werden vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Für die Wasserlieferung bedeutete dies, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz von fünf Prozent für das gesamte Jahr 2020 berücksichtigt wird. Die zu Jahresbeginn mit Gebührenbescheid festgesetzten. (Dieter Graulich) +++
Fotos: Dieter Graulich