Urteil ist rechtsgültig!

Heimtückischer Mord an Ehefrau - Bundesgerichtshof lehnt Revision ab

Der angeklagte 55-Jährige, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, seine Frau mit fünf Messern ermordet zu haben. Links der Dolmetscher, rechts Verteidiger Hans J. Hauschild
Fotos: O|N

14.10.2020 / KÜNZELL - Fünf Messer nutzte der sechsfache Familienvater, um seine Frau heimtückisch zu ermorden. Am 14. Juni 2019 hatte der arbeitslose 55-Jährige seine Frau unter dem Vorwand, sie zur Arbeit in einem Supermarkt fahren zu wollen, in seinen PKW gelockt, in dem er die Messer versteckt hatte.



Nachdem die Mutter seiner Kinder den Sicherheitsgurt angelegt hatte, fuhr der Mann zu einem entlegenen Parkplatz in Künzell (Kreis Fulda). Dort ermordete er seine Frau mit mehreren Stichen in den Hals und in den Bauch.

Die Hiebe erfolgten mit solcher Wucht gegen die hilflos im Gurt gefangene Ehefrau, dass bei einem der fünf Messer die Klinge abbrach, ein weiteres verbog sich um 90 Grad. Todesursächlich war schließlich die Durchtrennung beider Halsschlagadern der Frau gewesen, die bei einer Not-OP im Klinikum ihren Verletzungen erlegen war. 

Eifersucht als Motiv

Als Motiv nannte der Täter Eifersucht. Einem Polizisten gegenüber hatte der 55-Jährige erklärt, dass seine Ehefrau fremdgegangen sei. Sie habe ein Verhältnis mit einem ihm namentlich bekannten Busfahrer aus Hosenfeld gehabt. Er selbst sei mit seiner Frau bei dem Mann gewesen, um zu sehen, wie die beiden reagieren würden.

Im April 2020 verurteilte das Fuldaer Landgericht den aus Albanien stammenden Täter zu einer lebenslänglichen Haftstrafe wegen heimtückischen Mordes. Hiergegen legte der 55-Jährige Revision ein.

Bundesgerichtshof lehnt Revision ab

Am Dienstag verkündete das Landgericht Fulda: "Das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts vom 2.4.2020, mit welchem diese einen zuletzt in Künzell wohnhaften 55-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte, ist rechtskräftig."

Die Revision des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 29.09.2020 als unbegründet verworfen. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. (mr) +++

Auf diesem Parkplatz in Künzell hatte sich die Bluttat ereignet

X