Qualvoller Todeskampf
Hundehalter gesucht! Schäferhund frisst Reh bei lebendigem Leib
Fotos: Privat
10.10.2020 / EICHENZELL - Laute Klagelaute sind am Mittwochmittag am Ortsrand von Döllbach zu hören. Ein Dorfbewohner will den Geräuschen nachgehen- und entdeckt einen wildernden Schäferhund, der ein Reh bei lebendigem Leib anfrisst. Kurz darauf ist das Wildtier verendet, wie lange sein Todeskampf allerdings dauerte, ist ungewiss.
"Am 7.10.2020 wurde dieses Reh am Ortsrand von Döllbach, direkt am Waldweg Richtung Rothemann, von einem wildernden Hund gerissen." Jagdpächter Christof Baumann ist wütend. In seinem Revier verendete ein Tier am Mittwochmittag qualvoll. Nicht zum ersten Mal, erzählt auch sein Reviernachbar Jürgen Schäfer im Gespräch mit OSTHESSEN|NEWS.
Kein Einzelfall
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Die Halter – oft uneinsichtig. Jäger wie Christof Baumann oder Jürgen Schäfer haben oft mit diesem "Klientel" zu tun. Mancher kümmert sich erst gar nicht um seinen Vierbeiner und lässt ihn – gerade in ländlich gelegenen Regionen – alleine herumstreunen. Ganz nach dem Motto: `bei uns auf dem Dorf war das doch schon immer so`. Wenn dann ein Wildtier gerissen wird – `ist es eben die Natur`. Andere Hundehalter lassen ihre Tiere beim Spaziergang ohne Leine in Wald – und Feld laufen und das, obwohl sie diese gar nicht unter Kontrolle haben. Damit, so besagt es das Gesetz, begehen die uneinsichtigen und verantwortungslosen Halter eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 2.500 Euro Strafe nach sich ziehen kann.Jäger sind gesetzlich verpflichtet, das Wild zu schützen
Ein Verhalten, was viele Revierpächter nicht länger hinnehmen wollen. Laut Hessischem Jagdgesetz dürfen Hunde, die außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen, getötet werden. Das Gesetz besagt sogar, dass der Jagdausübungsberechtigte dazu in der Pflicht steht, Reh und Co in seinem Revier vor Wilderern, Futternot, Seuchen, wildernden Hunden oder Beunruhigungen zu schützen. Zudem muss er dafür sorgen, dass die zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften auch von der Allgemeinheit eingehalten werden.Übrigens: Rechtlich gesehen muss ein Hund ein Wildtier nicht einmal hetzen oder angefallen haben – es reicht, wenn der Hund die Fährte eines Tieres aufgenommen hat und dieses zielgerecht verfolgen will. Bereits dann könnte ein Jäger den Hund erschießen.
Wer kann Hinweise geben?
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