Beherbergungsverbot der Bundesländer

Urlaubsverbot: Im Inland aus Risikogebieten nur mit Negativ-Test in die Ferien


Fotomontage: Marius Auth

08.10.2020 / BERLIN - Für Urlauber aus deutschen Corona-Risikogebieten wurde am Mittwoch ein Beherbergunsverbot beschlossen. Das Verbot gilt bundesweit. Das berichtet BILD.de. Die neue Regelung soll in einer Schaltkonferenz der Chefs der Staatskanzleien der Länder beschlossen worden sein.



Ob es Ausnahmen gibt, wenn Menschen einen negativen Corona-Test vorlegen können, ist derzeit nicht bekannt. Bereits am Vormittag gab Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bekannt: Urlauber aus Corona-Hotspots in Deutschland, ohne negativen Corona-Test, dürfen ab Donnerstag nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten übernachten. 

Das Beherbergunsverbot in Bayern gilt für Reisende aus Regionen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb sieben Tagen. Die genauen Gebiete stehen laut Welt.de allerdings noch nicht fest. In bayerischen Hotels und Gaststätten darf somit nur übernachtet werden, wer einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen kann. Wie die neue bundesweite Regelung aussieht, ist noch nicht bekannt. (Moritz Pappert) +++

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