Feuerwehr Einsatzkräfte halten sich Fit
Atemschutzgeräteträger der FF-Ludwigsau üben den Ernstfall
Fotos: Gerhard Manns
05.10.2020 / LUDWIGSAU -
Vom Januar 1955 bis zum Mai 1996 diente das alte Feuerwehrhaus in der Lutherstraße, im Ortsteil Friedlos, der Gemeinde Ludwigsau, Kreis Hersfeld-Rotenburg, der örtlichen Wehr als Unterkunft für die Löschfahrzeuge und Gerätschaften. Seit dem Neubau des Feuerwehrhauses im Friedhofsweg im Jahr 1996 und dem Umzug der Wehr in die neue Unterkunft, wird das alte Haus als Garage für den gemeindlichen Bauhof genutzt. Die Führung der Feuerwehr Ludwigsau hatte dieses alte Gemäuer schon oftmals als Übungsobjekt für Großübungen oder wie jetzt am "Tag der Deutschen Einheit", zu einer Atemschutzübung für alle Atemschutzgeräteträger der Ludwigsauer Blauröcke auserkoren.
Die Übungsvorgaben
Für die eingesetzten Atemschutzgeräteträger ein anstrengender und schweißtreibender Job. In den 12 Ortsteilwehren der flächenmäßig größten Gemeinde in Hessen sind zurzeit 75 Atemschutzgeräteträger mit einer gültigen G 26-3 Untersuchung einsatzbereit gemeldet und an der Übung am "Tag der Deutschen Einheit" in Friedlos beteiligten sich insgesamt 40 Kameradinnen und Kameraden.
Einsatzbereitschaft muss sichergestellt sein, trotz "Corona"
Die Vorgaben für Atemschutzgeräteträger nach FwDV 7
Das alte Feuerwehrhaus eignet sich hervorragend für diese praktische Pflichtübung, die jeder taugliche AT-Geräteträger einmal im Jahr, nach den Vorgaben der Feuerwehrdienstvorschrift 7-Atemschutz (FwDV 7-Atemschutz), durchlaufen muss. Des Weiteren muss eine jährliche theoretische Unterweisung an den Standorten für alle Atemschutzgeräteträger durchgeführt werden und einmal im Jahr ist ein Durchgang in der Atemschutzübungsstrecke in der Bad Hersfelder Feuerwache zu absolvieren.Hintergrund: Die körperliche Fitness ist wichtig
Voraussetzung für alle Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr: Sie müssen im Einsatz eine enorme physische Belastung und psychische Beanspruchung ertragen können. Dafür müssen sie geeignet sein und darauf müssen sie sich vorbereiten. Deshalb haben sie bestimmte Voraussetzungen und Anforderungen zu erfüllen. Eine sehr wichtige ist ihre gesundheitliche Eignung nach berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G 26. Die Eignung für Atemschutzgeräteträger nach G 26, Gruppe 3, Träger von Pressluftatmern, wird alle drei Jahre von einem Arbeitsmediziner geprüft. Das bedeutet nach DGUV 250-428 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 – Atemschutzgeräte". (Gerhard Manns) +++