Nach Beweisaufnahme

Lübcke-Prozess: Haftbefehl gegen Mitangeklagten Markus H. aufgehoben

Der Haftbefehl gegen den Mitangeklagten Markus H. wurde aufgehoben
Foto: Jan Huebner/Pool/O|N

01.10.2020 / FRANKFURT AM MAIN - Die Wendung im Fall Lübcke: Im Prozess um den ermordeten Regierungspräsidenten wurde am Donnerstag der Haftbefehl gegen den Mitangeklagten Markus H. aufgehoben. Das berichtet hessenschau.de. Er war wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Davon geht das Gericht nicht mehr aus. 



Der Vorsitzende Richter Sagebiel begründete die Aufhebung des Haftbefehls damit, dass Markus H. nach der Beweisaufnahme nicht mehr als Mittäter in Frage kommt. Der Hauptangeklagte Stefan Ernst soll Walter Lübcke alleine getötet haben. Markus H. soll Ernst jedoch die Waffe besorgt haben. Ernst hatte bei seiner Vernehmung ausgesagt, dass Markus H. in der Tatnacht mit dabei gewesen sein soll. 

Der Prozess wird am 20. Oktober fortgesetzt. (Moritz Pappert) +++

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