Beschluss der Landesregierung
Ab dem 29. September: Keine Vorgaben mehr für Besuche in Alteneinrichtungen
Archivfoto: Mediana Fulda
19.09.2020 / REGION -
Das Hessische Corona-Kabinett hat Änderungen an den Corona-Verordnungen beschlossen:
- Besuchsbeschränkungen für Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen werden gelockert.
- Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen können sich auch ohne Corona-Symptome mehrfach kostenlos testen lassen.
- Teilstationäre Pflegeeinrichtungen erhalten mehr als zwei Millionen Euro aus dem Sondermögen.
- Die Vorgaben für Betretungsverbote in Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen wurden konkretisiert.
- Die Quarantänebestimmungen für Geschäftsreisende werden gelockert.
In Alten- und Pflegeeinrichtungen gibt es künftig keine allgemeinen Besuchs-Beschränkungen mehr. "Wir wissen, wie schwer es für die Menschen in Alten- und Behinderteneinrichtungen und ihre Angehörigen ist, dass Besuche nur stark reduziert stattfinden konnten. Das war aber wichtig, um die Gesundheit dieser - durch das Virus besonders gefährdete Personengruppe - zu schützen und hier Ausbrüche möglichst zu vermeiden. Dank der positiven Entwicklung in den Einrichtungen können wir die Besuchsregeln nun wieder lockern. Es wird keine verbindlichen Vorgaben des Landes zur Dauer und Anzahl der Besuche mehr geben. Maßgeblich sind nun die jeweiligen Schutzkonzepte und Hygienepläne der Einrichtungen", erklärten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose. Bislang durften in Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen innerhalb einer Kalenderwoche nur dreimal eine Besucherin oder ein Besucher empfangen werden, in Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung behinderter Menschen durfte täglich eine Besucherin oder ein Besucher. Die neue Regelung gilt ab dem 29. September 2020.
Seit April 2020 beobachtet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration das Infektionsgeschehen in den Altenpflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Dabei hat sich gezeigt, dass die Infektionen und Erkrankungen bei Bewohnerinnen und Bewohnern und den Belegschaften mittlerweile überall rückläufig sind. "Diese positive Entwicklung ist vor allem ein Verdienst aller Menschen in den Einrichtungen. Die Pflegekräfte, die Bewohnerinnen und Bewohner - sie alle haben sich an die Hygiene- und Abstandsregeln gehalten, sie umgesetzt und überhaupt erst dafür gesorgt, dass wir die bisher erforderlichen Regelungen des Landes zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner weiter öffnen können. Dafür, und für die Geduld der Menschen und ihren Angehörigen in den Einrichtungen, bedanken wir uns ausdrücklich", so Bouffier und Klose.
Außerdem unterstützt das Land teilstationäre Pflegeeinrichtungen (Tagespflegeeinrichtungen) mit mehr als zwei Millionen Euro aus dem Sondervermögen. Diese waren in der Zeit vom 23. März 2020 bis zum 22. Juni 2020 geschlossen. Durch den Wegfall von Einnahmen sind die Betreiber insbesondere von Tagespflegeeinrichtungen teilweise in ihrer Existenz bedroht.
Zur neuen Besuchsregelung in Pflegeeinrichtungen erklärt die Vorsitzende der Liga Hessen, Frau Dr. Yasmin Alinaghi: "Die Öffnung für tägliche Besuche bedeutet für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch eine zunehmende Arbeitsbelastung. Daher bleibt wichtig, dass die Einrichtungen entsprechend ihrer räumlichen und personellen Kapazitäten die Anzahl der gleichzeitigen Besuche steuern können, um die weiterhin hohen Hygienevorgaben einzuhalten."
Michael Schmidt, Vorsitzender des Liga Arbeitskreises "Gesundheit, Pflege und Senioren" begrüßt die Möglichkeit freiwilliger Tests für Pflegekräfte: "Die Finanzierung er Laborkosten regelmäßiger freiwilliger Tests für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen durch das Land Hessen begrüßen wir sehr. Der aus unserer Sicht wichtige Schritt ist ein Baustein, mögliche Infektionen in unseren Einrichtungen rechtzeitig zu erkennen und das neue Besuchskonzept des Landes umzusetzen. Auch die anteilige Kompensation investiver Aufwendungen für Tagespflegeeinrichtungen und solitäre Kurzzeitpflegen ist ein wichtiges Signal zum Erhalt dieser Einrichtungen."
Weitere Anpassungen (gelten ab 19.09.):
Personen mit COVID-19-Symptomen dürfen Einrichtungen, Schulen und Kitas weiterhin nicht betreten. Diese Symptome werden in der geänderten Corona-Verordnung präziser formuliert. Dabei wird klargestellt, dass lediglich Fieber, trockener und nicht chronischer Husten sowie ein Verlust des Geschmacks- und Geruchsinns als Symptome gelten, die ein Betreten entsprechender Einrichtungen ausschließen.Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich testen lassen und bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses in Quarantäne begeben. In der hessischen Quarantäneverordnung werden nun weitere Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung aufgenommen: Berufspendler sowie Personen, die zu Ausbildungszwecken und aus medizinischen Gründen einreisen und sich maximal 72 Stunden im Bundessgebiet aufhalten, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Gleiches gilt für Geschäftsreisende, die sich maximal 72 Stunden in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben. (pm) +++