Umweltfreundlichkeit muss bewusster werden
Schluss mit Einwegplastik: Bundestag beschließt Verbot ab Juli 2021
Symbolbild: pixabay
18.09.2020 / REGION -
Wir kennen wohl alle die erschreckenden Bilder: Wachsende Plastikberge, verschmutze Ozeane - die Belastung für die Umwelt ist groß, und das weltweit. Höchste Zeit, dem entgegenzuwirken. Gesetze und Regelungen sind dringend gefordert. Ein Schritt in die richtige Richtung folgte am Donnerstag: Der Bundestag tagte und sprach sich unter anderem für ein Verbot von Einweg-Plastikartikel ab 03. Juli 2021 aus. Weitere Beschlüsse, gibt es im Überblick.
Verbot von Einwegplastik
Wegwerfprodukte aus Kunststoff sind bald Geschichte. Dazu zählen Plastik-Besteck, Luftballon-Stäbe, Wattestäbchen oder Strohhalme. Auch Becher und Behälter für Essen aus Styropor sind nicht mehr erlaubt. Die Abgeordneten entschieden sich gegen den Verkauf der Utensilien ab Sommer 2021.
Was passiert mit Retouren?
Händler und Hersteller müssen Reinigungskosten übernehmen
Mehr Umweltfreundlichkeit
Der Bund, seine Ämter, Behörden und Unternehmen werden verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen oder bei Großeinkäufen auf umweltfreundliche, ressourcenschonende Produkte zurückzugreifen - bevorzugt aus recyceltem Material. Solange sich Mehrkosten in Grenzen halten, sollen zudem Dinge repariert werden.
Neues Batteriegesetz
Mit dem neuen Gesetz greift der Staat in den Wettbewerb zwischen den einzelnen Rücknahmesystemen. Ziel ist eine angestrebte Recyclingquote von 45 bis 50 Prozent. In der Praxis liegt diese Quote jedoch schon bei 52 Prozent. Seitens der Opposition werden deshalb weitere Maßnahmen gefordert. Unter anderem ein Batteriepfand.
Wie stehen Sie zu den Entwicklungen? Schicken Sie uns eine Mail an redaktion@osthessen-news.de (mkr) +++