Formale Gründe

Eilantrag gegen Auflagen von A49-Protestcamp abgelehnt

Aus formalen Gründen wurde der Eilantrag abgelehnt.
Archivfoto: O|N

12.09.2020 / HOMBERG (OHM) - Das Gießener Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag einer Antragsstellerin abgelehnt, die gegen die Auflagen für das genehmigte Protestcamp auf dem Dannenröder Sportplatz geklagt hatte. Laut des Verwaltungsgerichtes jedoch aus formalen Gründen: "Den Antrag der Versammlungsleiterin lehnt die 4. Kammer als unzulässig ab, weil diese weder als Leiterin noch als Teilnehmerin der Versammlung durch die Auflagen in eigenen Rechten verletzt ist."



"Das Verwaltungsgericht hat mit einem am Donnerstag den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss der 4. Kammer den Eilantrag der Versammlungsleiterin für eine Dauerversammlung auf dem "Sportplatz Dannenrod" abgelehnt. Das Regierungspräsidium Gießen hatte mit Bescheid vom 07. September 2020 über eine Versammlungsanmeldung entschieden. Die Anmelderin möchte unter dem Motto "Umwelt- und Klimaschutz in und über die Region hinaus" im Zeitraum vom 08. September bis zum 20. Oktober 2020 auf dem Sportplatz Dannenrod demonstrieren. Der Versammlungsbeginn wurde nunmehr auf den 12. September verlegt", schreibt das Verwaltungsgericht.

"Das Regierungspräsidium verfügte hierzu mehrere Auflagen gegenüber der Anmelderin, die unter anderem den Aufbau von Zelten und das Aufstellen von Wohnwagen oder ähnlichem zum Übernachten oder zum Bewohnen untersagten. Die Auflagen richten sich nach Ansicht des Verwaltungsgerichts im Wesentlichen gegen die Anmelderin und Organisatorin der Versammlung." (ld) +++

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