Weitere Versammlungen gegen A49 erlaubt

Regierungspräsidium Gießen genehmigt weiteres Protestcamp in Dannenrod

Das Regierungspräsidium Gießen hat ein weiteres Protestcamp gegen den Bau der A49 genehmigt.
Archivfoto: O|N / Luisa Diegel

09.09.2020 / HOMBERG (OHM) - 23 Tage vor Beginn der Rodungsarbeiten im Dannenröder Forst, hat das Regierungspräsidium Gießen ein weiteres Protestcamp auf dem Sportplatz in Dannenrod in Homberg (Ohm) genehmigt. Das gibt das RP in einer Pressemitteilung bekannt. "Bis zu 500 Teilnehmerinnen und -nehmer können sich bis 20. Oktober täglich von acht bis 23 Uhr unter Auflagen versammeln und gegen den Lückenschluss der A 9 demonstrieren", erklärt das RP.



Wie die Behörde mitteilt, hat in der vergangenen Woche ein Gespräch mit der Antragstellerin sowie Vertretern der Stadt Homberg und des RP Gießen stattgefunden. Das RP Gießen, das auch bei dieser Versammlung auf Antrag der Stadt den Selbsteintritt als Aufsichtsbehörde erklärt hat, ist als zuständige Behörde gehalten, einerseits sowohl die Versammlungen zu gestatten, soweit sie unter den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit fallen, andererseits aber auch die Sicherheit der Teilnehmerinnen und -nehmer, der Bevölkerung und der Umwelt zu beachten.

"Dementsprechend sind die aktuelle Rechtsprechung sowie die derzeitige Entwicklung der Corona-Pandemie in die Verfügung eingeflossen", heißt es aus der Pressemitteilung. "Die Teilnehmer können demnach für ihre Versammlungen zum Beispiel Pavillons für Workshops oder Ausstellungen aufbauen und während der genehmigten Zeiten nutzen." Eine gewünschte Unterbringung der Teilnehmerinnen und -nehmer in dauerhaften Zeltcamps wurde, wie auch zuvor im Fall des Camps in Schweinsberg, nicht genehmigt, da sie nicht vom Versammlungsrecht geschützt ist. Übernachtungen seien nicht zugelassen. "Auflagen entsprechend der Corona-Verordnungen sind ebenfalls Bestandteil der Genehmigung für die Versammlung. So müssen etwa Abstand eingehalten und Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Weiterhin sind pro 30 Teilnehmerinnen und -nehmer ein Ordner zu benennen."

Nach Schweinsberg (Stadtallendorf) handelt es sich um die zweite genehmigte Veranstaltung am Dannenröder Forst. Außerdem sind mehrere Mahnwachen erlaubt worden. (pm) +++

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