Bundesweiter Warntag!
Überall heulen die Sirenen - nur nicht in Osthessen? - "Technisch nicht möglich!"
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10.09.2020 / REGION -
Am Donnerstag sollen überall in Deutschland die Sirenen heulen, denn es ist - wie bereits berichtet- der erste bundesweite Großalarm seit der Wiedervereinigung. Pünktlich um 11 Uhr sollen im ganzen Land die weithin vernehmbaren akustischen Signale zu hören sein, doch in Osthessen wird das nicht der Fall sein. Laut dem hessischen Innenminister Peter Beuth hat der Aktionstag den Sinn, die Bevölkerung für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale zu sensibilisieren. Deshalb werden alle vorhandenen Warnmöglichkeiten, wie Sirenen, Lautsprecherdurchsagen, Radio, Fernsehen, soziale Medien, Warn-Apps (hessenWARN), sowie digitale Werbetafeln zum Einsatz kommen. Sowohl der Ton für den Probealarm um 11 Uhr, als auch das Sirenensignal zur Entwarnung um 11:20 Uhr dauern jeweils für eine Minute an. Aber in der Barockstadt, der Rhön, dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg und im Vogelsberg bleibt es still.
Der Grund ist auf den ersten Blick nicht leicht zu verstehen: zwar werden in beiden Kreisen die Feuerwehrleute im Brandfall bereits digital per Piepser alarmiert, doch die Sirenen als Warnhinweis für die Allgemeinheit werden noch analog ausgelöst. Deren Signale sind aber auf den Feueralarm beschränkt, das heißt, man hört dreimal für 15 Sekunden einen Heulton. Am Donnerstag sollten aber auch die anderen Warnsignale für den Zivilschutz zu hören sein. Die Beschaffung der digitalen Steuergeräte für die Sirenen laufe noch, Sammelbestellungen seien bereits ausgelöst, informiert Leonhard Fehr vom Fachdienst Gefahrenabwehr im Landkreis Fulda. Magistratspressesprecher Johannes Heller ergänzt, in der Stadt würden am Donnerstag lediglich die Warn-Apps erprobt, "da sich das Sirenennetz in technischer Erneuerung befindet".
Eigentlich ist das Ziel der Übung, durch die Probewarnung die Funktion und die Abläufe kennenlernen, um im Ernstfall die Warnmeldungen richtig wahrnehmen und einordnen zu können. Neben Alarmsirenen und Rundfunkdurchsagen, soll die Bevölkerung auch über die kostenlose Warn-App sowie die Social-Media-Kanäle der Polizei informiert werden.
Eine Warnung könne sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen ("Zivilschutzfall"), bei Großschadenslagen ("Katastrophenfall"), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr ("tägliche Gefahrenabwehr") und auch bei polizeilichen Ereignissen (z. B. Terrorlage) erforderlich sein.
Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) wird der Warntag ab 2020 einmal jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Der Grund für die Terminierung: dann sind die großen Ferien vorbei, sodass man davon ausgehen kann, möglichst viele Menschen zu erreichen. Laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) geht es vor allem darum, den Ernstfall mit der Bevölkerung einzuüben.
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