Schrecklicher Unfall auf der A5

Lkw-Fahrer (57) wegen fahrlässiger Tötung zu 3.150 Euro Geldstrafe verurteilt

Auf diesen havarierten Pkw auf der Standspur war der Lkw ungebremst aufgefahren
O|N-Archivbild: Hans H. Braune

04.09.2020 / BAD HERSFELD - Am heutigen Dienstag wurde vor dem Bad Hersfelder Amtsgericht ein Unfall mit Todesfolge verhandelt, der sich am 6. September 2018 auf der A 5 kurz vor der Autobahnraststätte am Rimberg ereignet hatte. Ein 37-jähriger Autofahrer aus Chemnitz war damals noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen erlegen. Nach Polizeiangaben war der Fahrer aus Chemnitz im Steigungsbereich der BAB 5 wegen eines technischen Defektes auf der Kriechspur liegen geblieben. Der heute angeklagte 57-jährige rumänische Staatsbürger, der einen in Deutschland zugelassenen Lastzug fuhr, hatte beim Spurwechsel den vor ihm stehenden Pannen-Pkw übersehen, obwohl dieser die Warnblinkanlage eingeschaltet hatte. Trotz eines Brems- und Ausweichmanövers kam es zur Kollision: der Lastzug war ungebremst auf das Pannenfahrzeug aufgefahren, in dem noch der Fahrer saß.



Durch die Wucht des Aufpralles des Lkw auf den stehenden Wagen wurde der so stark verletzt, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. Der sofort alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Der Lkw-Fahrer war bei dem Aufprall unverletzt geblieben. Nach ersten Ermittlungen der Polizei blieb der Pkw Fahrer aus Chemnitz im Steigungsbereich der BAB 5 zur Rastanlage Rimberg auf der Kriechspur wegen eines technischen Defektes liegen. Eine genaue Ursache steht noch nicht fest und wird von einem Kfz-und Unfallgutachter untersucht. Ein 57-jähriger rumänischer Staatsbürger, der einen in Deutschland zugelassenen Lastzug fuhr, wechselte vom mittleren Fahrstreifen auf den rechten Fahrstreifen und übersah dabei den vor ihm stehenden Pannen-Pkw. Der Lastzug fuhr ungebremst auf das Pannenfahrzeug auf, in dem sich noch der Pkw-Fahrer befand.

Der Staatsanwalt hatte den Fahrer wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung angeklagt. Er musste sich deshalb vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld verantworten. Ein sachverständiger Gutachter sollte vor allem Aufklärung über die Frage erbringen, ob der dieser Unfall mit Todesfolge bei anderem Verhalten des 57-Jährigen vermeidbar gewesen wäre. Schließlich sah das Gericht nach Abschluss der Beweisaufnahme die Vorwürfe der Anklage bestätigte und fällte das Urteil. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der 57-Jährige wird vermutlich Rechtsmittel dagegen einlegen.+++(ci) 



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