Appell an Bundestagsabgeordnete
39 Betriebe fordern: "Wildwest-Zustände in der Fleischbranche beenden"
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02.09.2020 / REGION FD -
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten fordert Bundestagsabgeordnete aus dem Kreis Fulda auf, in Berlin für das geplante Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft zu stimmen. Corona-Ausbrüche in mehreren Fleischunternehmen hätten gezeigt, wohin die Missstände führen können. "Für die überwiegend osteuropäischen Beschäftigten in Subunternehmen sind extreme Arbeitsbelastung, Lohn-Prellerei und Unterbringung in abrissreifen Wohnungen seit Jahren an der Tagesordnung. Mit solchen Wildwest-Methoden muss endlich Schluss sein", fordert Andreas Kampmann, Geschäftsführer der NGG-Region Nord-Mittelhessen.
Das geplante "Arbeitsschutzkontrollgesetz" könne die Fleischbranche zugleich stärken: Nach Angaben der Arbeitsagentur sank die Zahl der Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe im Landkreis Fulda innerhalb von 20 Jahren um 41 Prozent. Von 66 Betrieben im Jahr 1999 gibt es heute nur noch 39. "Diese Konzentration hat dazu geführt, dass reguläre Stellen verloren gingen und Arbeiten an Subunternehmen ausgelagert wurden – zu prekären Bedingungen", betont Kampmann. Die Zahl sozialversicherungspflichtiger Fleisch-Jobs sank laut Arbeitsagentur im Landkreis binnen 20 Jahren um 35 Prozent – während die reguläre Beschäftigung in allen Branchen insgesamt um 33 Prozent zulegte.
"Mit Hilfe des neuen Gesetzes müssen nun die Stammbelegschaften wieder aufgebaut und muss die Mitbestimmung gestärkt werden. Das führt zu höheren Löhnen. Sozialabgaben und Steuereinnahmen steigen", so die NGG. Nach dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen ab 1. Januar 2021 Werkverträge und ab 1. April 2021 Leiharbeit in Fleischbetrieben mit mehr als 49 Personen verboten werden. "In den vergangenen Jahren sind alle Versuche gescheitert, die Branche zum Umdenken zu bewegen – weder durch freiwillige Selbstverpflichtungen und selbst mit dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft nicht. Das Verbot ist überfällig", so Kampmann.