Wenn Avatare posen ...

Kinderpornografie oder Kunst? 50-Jähriger vor dem Amtsgericht

Wo hört Kunst auf und fängt Kinderpornografie an?
Symbolbild: pixabay

20.08.2020 / FULDA - Ein 50-jähriger Fuldaer, der als Beruf Schriftsteller und Journalist angibt, ist am Donnerstag vom Amtsgericht angeklagt worden, weil sich auf zahlreichen Datenträgern in seinem Besitz Dateien mit kinderpornografischem Inhalt befanden. Diese wurden bei zwei Hausdurchsuchungen 2017 und 2019 bei ihm von der Polizei sichergestellt. Seit Februar befindet sich der Mann deshalb in Untersuchungshaft. Die Verlesung der Inhaltsangabe der einzelnen Dateien durch die Staatsanwältin nahm geraume Zeit in Anspruch. Doch anschließend dauerten die spezifischen Einlassungen des Angeklagten zu den Vorwürfen noch weitaus länger. In einem rund 20-seitigen Manuskript führte der 50-Jährige aus, dass es sich zum großen Teil nicht um die Abbildung menschlicher Körper, sondern durch Computeranimation erzeugte virtuelle Jungen handelte.



Sein Pflichtverteidiger Rudolf Karras trug vor, dass sich die Rechtssprechung aber auf die Abbildung von Menschen, nicht auf Avatare beziehe."Es spricht nichts dagegen, Kinderpornografie strafrechtlich zu verfolgen", so der Anwalt, doch es sei offen, ob es sich bei den angeklagten Darstellungen tatsächlich um Kinder handele.

Der Angeklagte gab an, er habe sich 2014 ganz bewusst für die Herstellung animierter Bilder entschieden und fiktive Szenen dargestellt. Es handele sich dabei aber nicht um Pornografie, sondern um klassische Knabenakte, wie sie in der Kunst Tradition hätten. Er habe sie schließlich nicht im Darknet, sondern auf Kunstportalen veröffentlicht. Dort wären sie von den Betreibern gelöscht worden, wenn sie strafrechtlich relevant gewesen seien, argumentierte er. "Das sind keine Bildchen, sondern Kunstwerke!" Um zu verdeutlichen, dass es sich um virtuelle Figuren handelte, erklärte er: "Zwei Mouseclicks weiter und sie hätten Elfenohren.."

Die Erschaffung solcher Bilder für den privaten Gebrauch sei seiner Ansicht nach nicht strafbar, er kenne kein Gesetz, das das verbiete. Weitere bei ihm sichergestellte Datei-Inhalte, die nackte Jungen zeigen, seien durch eine Recherche für einen kritischen Beitrag für den Sender 'Arte' entstanden. Dieser habe zum Thema gehabt, dass Künstler keine Fotos ihrer jugendlichen Aktmodelle mehr besitzen dürften, was ihre künstlerische Arbeit beschneide.

Eine weitere Einlassung bezog sich auf eine Umfrage unter hundert Jungen, die unter dem Titel "Hilfe, mein Sohn ist schwul!" veröffentlicht und sogar vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausgezeichnet worden sei. Zu bei ihm gefundenen Pornovideos erklärte der 50-Jährige, die unter dem Titel Russian-TV bekannte Serie zeige nachweislich volljährige Männer, die sich als Jugendliche präsentierten. Ansonsten bediene er sich als Homosexueller zur Erregung ausschließlich an frei zugänglicher Erwachsenenpornografie.

Als Zeugen sagten zwei Polizeibeamte aus, die mit der Sicherstellung und Auswertung des Materials beschäftigt gewesen waren. Der anschließend zu den Daten gehörte sachverständige IT-Forensiker wurde mit zahlreichen Fragen für den nächsten Verhandlungstermin am 10. September erneut geladen. (Carla Ihle-Becker)+++

Die Verhandlung gegen den Angeklagten findet vor dem Amtsgericht Fulda statt

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