Unfallflucht beim Emaillierwerk

Es nervt! Parkschäden sind kein Kavaliersdelikt - hohe Strafen drohen

Sich nach einem Parkrempler einfach aus dem Staub zu machen, ist Unfallflucht
Fotos: Miriam Rommel

31.07.2020 / FULDA - Alle 15 Minuten begeht in Hessen ein Autofahrer Fahrerflucht. "Das war doch nur ein Kratzer, macht ja nichts." Diese oder ähnliche Ausreden bekommen Polizeibeamte häufig erzählt, wenn sie einen Unfallflüchtigen dingfest machen.



Es ist kurz nach 18 Uhr am Dienstag, als ich auf den Parkplatz des Emaillierwerks in Fulda fahre. In der Höhe des Eingangs von K&L ergattere ich eine freie Lücke. Ich schaue noch, ob meine Stellplatznachbarn genügend Platz zum Ein- und Aussteigen haben, deswegen weiß ich auch später noch, welche Automarken neben mir abgestellt waren.

Als ich nach rund einer Stunde aus dem Einkaufscentrum komme, traue ich meinen Augen nicht: Jemand hat mein Auto angefahren und ist einfach abgehauen. Wut überkommt mich, denn ausgerechnet an fast gleicher Stelle habe ich erst in der vergangenen Woche für teures Geld einen Kratzer entfernen lassen. Ich betrachte den Schaden genauer. Im Lack grinst mich ein etwa vier Zentimeter langes Loch an, welches auf einer noch größeren Delle thront. Die Kratzer sind natürlich auch wieder da, nur schlimmer als zuvor.

Auf dem Parkplatz, kein Mensch zu sehen. Ich frage im angrenzenden Geschäft, ob jemand etwas bemerkt hat, rufe die Polizei. Im Computersystem wird die Unfallflucht vermerkt.

Melden Sie sich!

Ich hoffe, dass sich Zeugen melden, die den Unfall am Dienstag, 28. Juli, in der Zeit zwischen 18:15 Uhr und 19:30 Uhr auf dem Parkplatz des Emaillierwerks in Fulda gesehen haben. Auch der flüchtige Fahrer darf sich gerne bei der Polizei in Fulda oder unter redaktion@osthessen-news.de melden. Nur in diesem Fall sehe ich von einer Anzeige ab.

Auch kleine Schäden können teuer werden

Nach dem Einkaufen schnell ins Auto, ab nach Hause: Beim rückwärts Ausparken passiert es, das Nachbarauto wird gestreift. Schnell ein Blick ringsum, niemand hat das Malheur offenbar bemerkt. Normal (und nach dem Gesetz die einzige Möglichkeit, sich nicht strafbar zu machen) wäre nun, auf den geschädigten Autofahrer zu warten – oder zumindest die Polizei über das Missgeschick zu informieren. Eine kurze Einschätzung des Schadens – selbst, wenn man vereidigter Sachverständiger ist und sich dann aus dem Staub zu machen – reicht sicher nicht.

Der Grund, warum Verkehrsteilnehmer eine Unfallflucht verursachen, scheint vielfältig. Eine Mischung aus Irrglauben, Unwissenheit, aber auch mangelnder sozialer Verantwortung steht dabei im Vordergrund. "Es war doch nur ein kleiner Kratzer." Ja, zu dieser Einschätzung mag tatsächlich mancher Unfallverursacher gekommen sein, bevor er einfach die Unfallstelle verließ, ohne sich um die Schadensregulierung zu bemühen. Aber dieser Eindruck trügt oft und ist zudem nicht sonderlich befriedigend für den, der auf dem Schaden sitzen bleibt.

Die Reparatur selbst kleiner Schäden kostet schnell mehrere hundert Euro, ohne dass für den Laien überhaupt ersichtlich ist, wofür diese Kosten entstehen. Selbst die Ausbesserung eines Kratzers oder eine gar nicht von außen sichtbare - aber erforderliche - Reparatur einer Stoßstangenhalterung bedeutet daher einen erheblichen finanziellen Aufwand für den Geschädigten.

Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe

Nein, der "Parkrempler" ist kein Kavaliersdelikt. Wird man erwischt – und die Chancen dazu stehen laut Statistik immerhin bei knapp 50 Prozent – hat man erst recht ein echtes Problem, denn dem Verursacher drohen schwerwiegende Konsequenzen.  

Im Gesetz, welches auch den klassischen "Parkrempler als Unfall einstuft, heißt es: "Ein Unfallbeteiligter, der sich vom Unfallort entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Neben Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg droht außerdem der Entzug der Fahrerlaubnis.

Das rät die Polizei

Betroffenen, die Fremdbeschädigungen an ihrem Fahrzeug bemerken, rät die Polizei, sich unverzüglich mit ihrer örtlichen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen und mit den Beamtinnen und Beamten das weitere Vorgehen zu besprechen. Unabhängig von den polizeilichen Ermittlungen ist die Polizei auf die Hilfe von Zeugen angewiesen, die in diesem Deliktsbereich einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Unfallfluchten leisten. "Daher unser Appell: Sollten Sie Zeugin oder Zeuge einer Verkehrsunfallflucht werden, melden Sie den Sachverhalt unverzüglich der Polizei. Notieren Sie sich dabei bitte das Kennzeichen und prägen sich das äußere Erscheinungsbild des Fahrers/der Fahrerin ein" so Kriminalhauptkommissar Dominik Möller. (mr) +++

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