Mindestabstand in Klassenräumen fällt

Hessisches Kultusministerium aktualisiert Vorgaben für neues Schuljahr

Diese Bilder sollen ab August der Vergangenheit angehören. Dann soll der Präsenzunterricht für alle ohne Mindestabstand wieder möglich sein.
Archivfoto: Nina Bastian

29.07.2020 / REGION - Das Hessische Kultusministerium hat am Dienstag seine Hygienevorschriften für das kommende Schuljahr aktualisiert. Demnach soll der Mindestabstand in Klassenräumen aufgehoben werden, um weitestgehend zu einem regulären Schulbetrieb zurückkehren zu können.



Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt im neuen Schuljahr nur bei Konferenzen oder Schulveranstaltungen. Außerhalb des Unterrichts kann die Schulleitung in Absprache mit dem Gesundheitsamt jedoch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gebäude anordnen.

Für das Lehrpersonal besteht die Möglichkeit, sich in der letzten Ferienwoche kostenlos auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Außerdem sollen sie von den Schulen mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet werden.

Zeitgleich mit den verschiedenen Sportarten ist auch der Sportunterricht in den Schulen wieder freigegeben worden – allerdings unter Schutzmaßnahmen. Der direkte körperliche Kontakt soll auf den Sport beschränkt werden. Deshalb werden die Schüler in Gruppen unterteilt, denen jeweils ein festgelegter Bereich der Sportstätte zugewiesen wird.

Anders sieht es beim Musikunterricht aus. Zwar ist auch dieser unter Auflagen erlaubt, das gemeinsame Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten bleibt jedoch bis Mindestens Januar 2021 verboten.

Personen mit einem Corona-Verdacht dürfen das Schulgelände nicht betreten, außerdem soll auf Händeschütteln und Umarmungen verzichtet werden. (fh)+++

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