Mindestabstand in Klassenräumen fällt
Hessisches Kultusministerium aktualisiert Vorgaben für neues Schuljahr
Archivfoto: Nina Bastian
29.07.2020 / REGION -
Das Hessische Kultusministerium hat am Dienstag seine Hygienevorschriften für das kommende Schuljahr aktualisiert. Demnach soll der Mindestabstand in Klassenräumen aufgehoben werden, um weitestgehend zu einem regulären Schulbetrieb zurückkehren zu können.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt im neuen Schuljahr nur bei Konferenzen oder Schulveranstaltungen. Außerhalb des Unterrichts kann die Schulleitung in Absprache mit dem Gesundheitsamt jedoch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gebäude anordnen.
Für das Lehrpersonal besteht die Möglichkeit, sich in der letzten Ferienwoche kostenlos auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Außerdem sollen sie von den Schulen mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet werden.
Anders sieht es beim Musikunterricht aus. Zwar ist auch dieser unter Auflagen erlaubt, das gemeinsame Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten bleibt jedoch bis Mindestens Januar 2021 verboten.
Personen mit einem Corona-Verdacht dürfen das Schulgelände nicht betreten, außerdem soll auf Händeschütteln und Umarmungen verzichtet werden. (fh)+++