69 NSU-2.0-Drohschreiben bekannt
Innenminister Peter Beuth: "Intensive Ermittlungen, Schutz für Betroffene"
O|N-Archivfoto: Jonas Wenzel
21.07.2020 / WIESBADEN -
Nach Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt und weiteren Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder hat der Hessische Innenminister Peter Beuth die Mitglieder des Innenausschusses des Hessischen Landtags am Dienstag über die bisherigen Ermittlungen bezüglich der sogenannten "NSU 2.0"-Drohschreiben informiert und den Adressatinnen und Adressaten sein Mitgefühl ausgedrückt.
"Die Drohungen und Einschüchterungen sind persönlich für die Bedrohten bedrückend und beängstigend. Diese Bedrohungen sind zugleich ein Angriff auf uns alle und unerträglich. Dass im Zusammenhang mit diesen Bedrohungen zusätzlich noch Datenabfragen in den polizeilichen Systemen erfolgt sein könnten, ist ungeheuerlich. Wir werden alles Erdenkliche tun, um den oder die Täter zu ermitteln und die Datenabfragen aufzuklären", sagte Hessens Innneminister Peter Beuth.
Nach aktuellem Stand wurden laut den Erkenntnissen des Hessischen Landeskriminalamts 69 Drohschreiben mit dem Kürzel "NSU 2.0" versandt, die sich an 27 Personen und Institutionen in insgesamt acht Bundesländern richteten. Neun Personen wohnen in Hessen von denen fünf durch das Gefährdungsmanagement des Landeskriminalamts individuell betreut werden. Bei den vier weiteren Personen handelt es sich um Mitglieder von hessischen Justiz- und Sicherheitsbehörden. Verschickt wurden die Schreiben fast immer von einer gleichlautenden Absenderadresse. Überwiegend erfolgte der Versand per E-Mail, aber auch per Fax, SMS sowie über Internetkontaktformulare. Die Ermittlungsbehörden haben bei allen Schreiben geprüft, ob die dort zum Teil verwendeten Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen könnten. Dies ist bei einem Großteil der verwendeten Empfänger der Fall. Die Ermittlungen ergaben auch, dass in den Datensystemen der hessischen Polizei von drei unterschiedlichen Rechnern die Daten von drei betroffenen Adressatinnen abgefragt wurden. Daraus nährt sich der Verdacht, dass in diesen drei Fällen Informationen aus hessischen Polizeisystemen in Drohschreiben Verwendung gefunden haben. Bisher konnte hier ein zeitlicher, aber kein kausaler Zusammenhang belegt werden. Es liegen auch keine Hinweise auf weitere Abfragen betroffener Personen von hessischen Polizeirechnern in diesem Zusammenhang vor.
Sonderermittler hat Zugriff auf Ressourcen der gesamten hessischen Polizei
Bedrohungsmanagement der Polizei wird weiter ausgebaut
Auch die Betreuung Betroffener von Drohungen und Einschüchterungsversuchen wird bei der hessischen Polizei weiter ausgebaut. "Dem Schutz und der individuellen Betreuung bedrohter Personen gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Wir werden deshalb auch das Bedrohungsmanagement der Polizei weiter ausbauen. Wer bedroht wird, bekommt schnelle und verbindliche Hilfe, Betreuung und Schutz", sagte Hessens Innenminister Peter Beuth.
Hessen setzt sich für Strafverschärfung bei "Bedrohung" ein
Hessen strebt in diesem Zusammenhang auch eine Bundesratsinitiative zur Strafverschärfung beim Straftatbestand "Bedrohung" an. Außerdem wird das Disziplinarrecht dahingehend geprüft, inwiefern ein Sonderrecht in Bezug auf Waffenträger oder ein Entzug der "Zuverlässigkeit" bei Polizistinnen und Polizisten bei bestimmten dienstlichen Vergehen möglich ist. Als weitere Schritte kündigte der Innenminister unter anderem die Einsetzung einer Experten-Kommission zum Leitbild Polizei sowie die Weiterentwicklung der hessischen Polizei-Studie an. (pm)+++
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