"Sie war seine Traumfrau!"

Täter lebenslang wegen Mordes verurteilt - 27-Jährige mit Küchenmesser getötet

Der Angeklagte hatte seine Ex-Freundin mit einem Küchenmesser attackiert
Symbolbild: pixabay

25.07.2020 / BAD KISSINGEN - Nach einer tödlichen Messerattacke auf seine Ex-Freundin hat das Landgericht Schweinfurt am Freitagvormittag den 29-jährigen Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Das Gericht sieht die beiden Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe bei der Tat als gegeben an. Die Verteidung des Angeklagten hatte  dagegen eine Freiheitsstrafe von neun Jahren wegen Totschlags als tat- und schuldangemessen angesehen. Als Nebenkläger war der neue Partner des Opfers vor Gericht aufgetreten. Dessen Anwalt hatte ebenfalls auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert.



Dem 29-Jährigen hatte die Anklage vorgeworfen, im März 2019 im Flur seines Hauses in Bad Kissingen mit einem Küchenmesser auf seine frühere Lebensgefährtin eingestochen zu haben. Die 27-jährige Frau war vier Tage nach der Messerattacke ihren schweren Stichverletzungen im Krankenhaus erlegen. Das Paar war nur wenige Monate lang zusammen gewesen.

Im Prozess vor dem Landgericht Schweinfurt hatte der Angeklagte die Tat zugegeben. Zum Prozessauftakt Anfang Juli hatte er eine Stellungnahme durch seinen Verteidiger verlesen lassen, worin er äußerte, er könne es kaum noch ertragen, seine "Traumfrau getötet" zu haben. Als Begründung gab er an, er habe sich damals in einem emotionalen Ausnahmezustand befunden und den Tod der Frau nicht geplant, die er zunächst gewürgt und dann auf sie eingestochen hatte. Doch der Staatsanwalt hatte Mord angeklagt, weil er davon ausging, dass die Tat vorbereitet war und heimtückisch ausgeführt wurde.
  
Die Frau hatte sich laut Anklage nach kurzer Beziehung von dem 29-Jährigen getrennt, weil er fälschlicherweise angegeben hatte, Investmentbanker zu sein und ihr finanzielle Versprechungen gemacht hatte. Als das von ihm schwangere Opfer hinter seine Lügen kam, habe sie darüberhinaus das gemeinsame Kind abgetrieben, ihm allerdings eine Fehlgeburt als Grund genannt. Als der Angeklagte davon erfahren habe, fühlte er sich laut Staatsanwalt "ausgenutzt und betrogen" – und beschloss, die Frau umzubringen. (Carla Ihle-Becker)+++

X