Bis zu 600 Euro im Jahr steuerlich fördern
Hessens Finanzminister: Steuerliche Vorteile im Home-Office ausweiten
Symbolbild: Pixabay
13.07.2020 / WIESBADEN -
Hessens Finanzminister Michael Boddenberg möchte es Bürgerinnen und Bürgern, die von zu Hause arbeiten, erleichtern, hierfür steuerliche Vorteile zu nutzen. Dazu will Boddenberg die bestehenden Abzugsmöglichkeiten für Arbeitszimmerkosten mit einer sogenannten Einfachvariante ergänzen.
Noch nie haben in Deutschland so viele Menschen von zu Hause gearbeitet, wie in den vergangenen Monaten. Home-Office bringt in aller Regel viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise ersparte Fahrtkosten und -zeit. Jedoch bekommen die privaten Wohnkosten hierdurch einen beruflichen Touch. Die Kosten können nach den aktuellen steuerlichen Regelungen unter Umständen nicht abgezogen werden, zum Beispiel, weil das heimische Arbeitszimmer gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt", erklärte Hessens Finanzminister und fügte hinzu: "Ich möchte deshalb, dass die steuerlichen Vorteile für die Arbeit im Home-Office unbürokratisch ausgeweitet werden. Mein Vorschlag: Wer im Home-Office arbeitet, soll für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr als Werbungskosten abziehen können."
Um die Pauschale zu erhalten, muss nach den Plänen des Finanzministers der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, macht dafür keinen Unterschied. "Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, haben damit letztlich ein Wahlrecht", so Michael Boddenberg.
Archivfoto: O|N/ Hans Hubertus Braune