Bundesgerichtshof entscheidet

Langjährige Mieter können Vermieter zum Renovieren verpflichten

Weitreichende Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe: Vermieter können vom Mieter verpflichtet werden, Renovierungsarbeiten, wie Tapezieren auszuführen.
Symbolbild: Pixabay

08.07.2020 / REGION - Weitreichende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Die Richter entschiedenen, in zwei Fällen aus Berlin, dass Mieter den Vermieter zum Renovieren einer Wohnung verpflichten können. Allerdings muss sich der Mieter, so die Richter weiter, an den Kosten beteiligen.



Allerdings muss für die Renovierung vorausgesetzt sein, dass sich die Wohnung seit dem Einzug deutlich verschlechtert haben muss. Das Urteil der Karlsruher Richter ist zudem auf alle Mieter übertragbar, die eine Wohnung im unrenovierten Zustand bezogen haben.

Die Mieter dürfen auch nicht auf eigene Kosten zum Renovieren oder Streichen der Wohnung verpflichtet werden, dies entschied der BGH schon im Jahr 2015. Falls entsprechende Klauseln im Mietvertrag enthalten sind, können diese ignoriert werden, erklärten die Richter in Karlsruhe weiter. Die Kompromisslösung, dass zwar der Vermieter zum Renovieren verpflichtet ist, allerdings sich der Mieter an den Kosten beteiligen muss, soll der rechtlichen Unklarheit ein Ende setzten. Die Kosten sollen laut dem BGH-Urteil, jeweils zur Hälfte vom Vermieter und vom Mieter bezahlt werden. (kku)+++

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