Bürgermeister Rothmund informiert

Auch Eichenzell wehrt sich gegen den Landesentwicklungsplan 2020

Eichenzells Bürgermeister Johannes Rothmund wehrt sich gegen den Landesentwicklungsplan 2020.
Foto: Hendrik Urbin

20.06.2020 / EICHENZELL - Die Gemeinde Eichenzell hat mit einem Schreiben vom 18. Juni 2020 ihre Stellungnahme zur geplanten


4. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Hessen 2000 an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen versandt. In dieser Stellungnahme werden Änderungen der raumordnerischen Festlegungen gefordert. Lesen Sie im Folgenden eine Pressemitteilung von Bürgermeister Johannes Rothmund:

"Hauptaugenmerk liegt dabei auf der künftigen Zuordnung der Gemeinde Eichenzell zum ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen. Im vorgelegten Entwurf soll neben den Gemeinden Neuhof, Flieden, Petersberg und Künzell auch das Gemeindegebiet der Gemeinde Eichenzell zum verdichteten Raum zugeordnet werden. Dies hat jedoch tiefgreifende strukturelle und finanzielle Auswirkungen und würde eine erhebliche Schlechterstellung von Eichenzell bedeuten. Stand heute hätte dies Einbußen in Höhe von 377.000 Euro jährlich zur Folge.

Neben den finanziellen Auswirkungen hätte dies unvermeidbar Auswirkungen auf die Innenentwicklung, was in einer wesentlich verdichteten Bebauung münden würde. Keinesfalls wäre es aber für die Gemeinden im verdichteten Raum aber leichter, weitere Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebiete auszuweisen.

Nach Meinung der Gemeinde ist die Einstufung Eichenzells in den verdichteten Raum schlichtweg sachlich falsch, da die Definition dieser Begrifflichkeit und Einstufung an der Summe der Einwohner und sozialversicherungspflichten Beschäftigen pro Quadratkilometer definiert ist. Danach müsste dieser Wert bei größer 300 pro Quadratkilometer liegen – der aktuelle Wert für Eichenzell liegt bei nur 276.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die im vorliegenden Entwurf des LEP Hessen 2020 getroffene Zuteilung des Strukturraums für die Gemeinde Eichenzell auf Grundlage der aufgeführten Kriterien nicht sachgerecht ist. Im vorliegenden Entwurf des LEP Hessen wird die Erweiterung des verdichteten Raums im Landkreis Fulda unter anderem mit den zukünftigen erwarteten Entwicklungsimpulsen im Zusammenhang mit der überregionalen Entwicklungsachse Frankfurt-RheinMain-Fulda begründet. Wie aus dem bisher gültigen LEP 2000 ersichtlich ist, wurden dort auch im "voreiligen Gehorsam" Regionen in den verdichteten Raum eingestuft, was nun wieder revidiert wird.

Wir fordern daher eine Einstufung nach den klar definierten Strukturmerkmalen und nicht auf der Grundlage von erwarteten Entwicklungen. Gegen die Einstufung zum verdichteten Raum spricht auch die Einschätzung der Hessenagentur in ihrer Bevölkerungsvorausschätzung aus dem Jahr 2017. Dort werden sinkende Einwohnerzahlen prognostiziert, mit denen Eichenzell beispielsweise auch im Rahmen der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes reglementiert wurde und so Entwicklungspotenziale mit dieser Begründung eingeschränkt wurden. In Eichenzell kämpfen wir somit im Verbund mit den benachbarten Kommunen und dem Landkreis Fulda gegen diese vorgenommen Änderungen und hoffen eine Anpassung erreichen zu können." (pm) +++

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