Weitere Befangenheitsanträge

Lübcke-Mordprozess: Gericht sichtet Geständnis-Video - Zoff mit Verteidigung

Stephan Ernst wird in den Gerichtssaal geführt. Unser Bild stammt vom ersten Verhandlungstag
Archivfoto: Frank Röth / FAZ-Pool

19.06.2020 / FRANKFURT AM MAIN - Zweiter Tag im Mordprozess gegen Stephan Ernst und Markus H. vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main: Stephan Ernst wird vorgeworfen, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke in der Nacht zum 2. Juni 2019 auf dessen Grundstück kaltblütig erschossen zu haben. Markus H. soll Beihilfe geleistet haben.



Während die Verteidiger versuchen, den Mordprozess etwa durch Befangenheitsanträgen zu verzögern, ging es am zweiten Verhandlungstag um eine Videoaufzeichnung des ersten Geständnisses des Hauptverdächtigen Stephan Ernst. Dieser hatte sein Geständnis später zurückgezogen. Zuvor allerdings kritisierten die Verteidiger den vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel, weil dieser den Angeklagten empfohlenen habe, ein frühzeitiges Geständnis abzulegen und nicht auf ihre Verteidiger zu hören. Das kam bei den Verteidigern nicht gut an. Man wolle "einen Keil zwischen Angeklagten und Anwälte" treiben.

Vor der Mittagspause wurde dann aber doch zumindest ein Teil der Videoaufzeichnung angeschaut. Demnach wollte sich Stephan E. aus der rechten Szene ausklingen, er sei dann an seinem Arbeitsplatz in Kontakt mit Markus H. gekommen und beide hätten sich dann in ihren Ansichten gegenseitig bestärkt. Am Nachmittag sollte der Prozess mit dem Sichten des Videomaterials fortgeführt werden.

Der Mordprozess ist auf 30 Verhandlungstage angesetzt. Der nächste Verhandlungstag ist am 30. Juni. (hhb) +++

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