Vier Jahre Haftstrafe

Urteil hat jetzt Rechtskraft: Einjährigen Sohn in heißem Wasser verbrüht

Kinder sind schutzbedürftig
Symbolbild: pixabay

10.06.2020 / HERINGEN/FULDA - Das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Fulda vom 27. Mai 2020, mit dem ein heute 33 Jahre alter Angeklagter aus Heringen wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer vorangegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und einem Monat verurteilt wurde – von der drei Monate als bereits vollstreckt gelten – ist rechtskräftig.

Nach den im Urteil getroffenen Feststellungen der Großen Strafkammer hatte der Angeklagte im Zustand verminderter Schuldfähigkeit am 18.September 2016 seinen damals 15 Monate alten Sohn mit dem Gesicht in heißes Badewasser gedrückt. Hierdurch hatte der Sohn schwerwiegende Gesichtsverbrühungen erlitten und sich in akuter Lebensgefahr befunden. (pm)+++

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