Kinderbetreuung in Corona-Zeiten

Verdienstausfall für Arbeitnehmer und Selbständige vom Land Hessen

Eltern bekommen vom Land Hessen einen Verdienstausfall
Symbolbild: Pixabay

04.06.2020 / REGION - Gute Nachrichten für alle Erziehungsberechtigten: Eltern, die wegen geschlossener Schulen und Kitas zu Hause bleiben und deshalb Einkommenseinbußen hinnehmen mussten, bekommen nun vom Land Hessen einen Verdienstausfall, der bislang von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vorgeleistet wurde.



Die Zahlungen werden den Arbeitgebern vom Land ersetzt, Selbständige erhalten eine Direktzahlung. Aufwendungen zur sozialen Absicherung werden ebenfalls übernommen. Ende Mai hat der Deutsche Bundestag die Bezugszeit für einen Verdienstausfall wegen der Schließung von sechs auf zehn, bei Alleinerziehenden sogar auf zwanzig Wochen verlängert. Für die Zeit der Schließung von Schulen und Kitas erhält das Elternteil, das zu Hause geblieben ist oder bleibt, aufgrund der bundesgesetzlichen Entscheidung für Zeiträume ab dem 30. März eine Entschädigung. In den ersten sechs Wochen beträgt sie 67 Prozent des entgehenden Netto-Entgelts. Außerdem werden in beiden Fällen Aufwendungen für die fortbestehende soziale Absicherung in der Kranken- und Rentenversicherung übernommen. Der Anspruch kann eingeschränkt werden, wenn Überstunden oder Urlaub für die Kindererziehung genommen wurde oder hätte genommen werden können.

Für die Anträge ist hessenweit das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Anträge auf Ersatz des Verdienstausfalls können unter ifsg-online.de gestellt werden. (pm/mr) +++

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