Kein erkennbares Mitleid

"Barbarische Tat gegen wehrloses Baby" - Vier Jahre Haft für den Vater

Eine barbarische Tat gegen ein wehrloses Baby
Symbolbild: pixabay

28.05.2020 / FULDA - Zuletzt sprach Richter Josef Richter dem Angeklagten noch einmal eindringlich ins Gewissen. Er solle jetzt endlich Verantwortung für seine Tat und deren Konsequenzen übernehmen. Nicht die Umstände oder andere seien schuld, sondern ausschließlich er selbst. Das Gericht habe weder Einsicht, noch Mitleid und Reue bei ihm erkennen können. Verurteilt wurde der 34-jährige Arbeitslose wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und einem Monat.



"Wir haben es hier mit einer barbarischen Tat zu tun, die jenseits menschlicher Vorstellungskraft liegt, der Misshandlung eines wehrlosen kleinen Baby", erklärte der Richter in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte seinen damals drei Monate alten Sohn am frühen Morgen des 18. September 2015 im Bad mit dem Gesicht in 58° heißes Wasser in der Duschwanne getaucht und ihm dadurch lebensgefährliche Verbrühungen zugefügt. Doch statt sofort den Notarzt zu rufen, hatte der Vater das Kind in nasser Kleidung sich selbst überlassen, sodass es zusätzlich eine akut lebensgefährliche Unterkühlung erlitt. Erst Stunden später alarmierte die Mutter des Angeklagten den Rettungsdienst. Im Krankenhaus wurde festgestellt, dass der Säugling zusätzlich Rippenbrüche und Hämatome am Körper aufwies, die von stumpfer Gewalteinwirkung verursacht worden waren. Außerdem wiesen die Ärzte Amphetamine im Blut des Kindes nach. Die Ursache der Verletzungen konnte bei der Verhandlung aber nicht mehr eindeutig geklärt werden, obwohl ein erheblicher Tatverdacht gegen den Vater bestand.

Trotz mehrfacher Nachfragen hatte der Vater vor Gericht die Misshandlungen nicht gestanden. Er gab an, wegen Drogen- und Alkoholabhängigkeit mit der Betreuung des Kindes völlig überfordert gewesen zu sein und könne sich nicht mehr an Einzelheiten erinnern. Angeblich sei ihm die heiße Dusche versehentlich entglitten, es sei ein Unfall gewesen. Diese Aussage wertete der Richter als nicht plausibel und bloße Schutzbehauptung. Der medizinische Gutachter hatte diese Version ebenfalls kategorisch ausgeschlossen, denn die Art der scharf abgegrenzten Gesichtsverletzung zeuge von bewusstem Eintauchen des Kindes. Er führte aus, das Baby habe dabei einen sogenannten Vernichtungsschmerz erlitten - die größtmögliche Form des Schmerzes.

Das Kind war dem Angeklagten von dessen Mutter überlassen worden, weil sie sich ebenfalls mit dessen Pflege überfordert sah. Das Paar lebte laut Richter in einer On-Off-Beziehung und war von der ungeplanten Schwangerschaft überrascht worden. Dass das Kind die Torturen überlebt hat, grenzt an ein Wunder. Es musste im Krankenhaus in Bad Hersfeld unter anderem intubiert und tagelang beatmet werden, weil durch die Verbrühung auch der Rachenraum zugeschwollen war. Dass es keine bleibenden Entstellungen erlitten habe, sei nur ärztlicher Kunst zu verdanken, betonte der Richter. Es musste für ein Jahr dauernd eine Gesichtsmaske tragen und ist bis heute sehr lichtempfindlich. Der mittlerweile fünf Jahre alte Junge lebt bei einer Pflegefamilie und habe glücklicherweise keine wesentliche optische Beeinträchtigung erlitten. An seiner positiven Entwicklung hat sein leiblicher Vater definitiv keinen Anteil.(Carla Ihle-Becker)+++

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