Lkw droht umzukippen

So nicht! Autobahnpolizei untersagt zwei Sattelzügen die Weiterfahrt

Die Weiterfahrt wurde sofort untersagt
Foto: Polizeipräsidium Osthessen

19.05.2020 / BAD HERSFELD - Am Mittwochmittag fiel einer Streife der Bad Hersfelder Autobahnpolizei auf der A 4, zwischen Friedewald und Bad Hersfeld, ein mit Fahrzeugen beladener Autotransporter ins Auge. Dieser konnte kurze Zeit später gestoppt und kontrolliert werden.



Bei der Ladung des Sattelzuges handelte es sich um Exportfahrzeuge für Afrika. Um die Überschreitung der zulässigen Gesamthöhe von vier Metern nicht astronomisch werden zu lassen, hatte man dem Transporter auf der Ladepritsche die Räder abmontiert. Mit 4,25 Metern wurde die zulässige Gesamthöhe dennoch überschritten. Auch die Ladungssicherung war unsachgemäß ausgeführt worden, das verwendete Gurtmaterial fast vollständig beschädigt und nicht mehr zu gebrauchen. Durch die Demontage der Räder des verbotswidrig beförderten Transporters, konnte dieser auf der Pritsche des geladenen LKW auch überhaupt nicht mehr wirksam fixiert werden. Schon bei einem möglichen Ausweichmanöver hätten Fahrzeuge von den Ladeflächen des Autotransportes herabfallen können.

Daraufhin wurde dem Sattelzug die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde eine Teilentladung und Umladung mit entsprechender Nachsicherung der zwei verbliebenen Fahrzeuge angeordnet. Die gesamte Umladung dauerte fast drei Stunden, da die Entladung des Transporters durch einen Autokran erfolgen und ihm vor einer Neuverladung die Räder montiert werden mussten. Gegen den Fahrer und den niederländischen Transportunternehmer wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Doch damit nicht genug: Kaum war der Autotransporter abgestellt, meldeten besorgte Verkehrsteilnehmer über Notruf einen portugiesischen Sattelzug auf der A5 im Bereich Alsfeld. Dieser drohte im Fahrbetrieb mit sehr starkem Schrägstand umzukippen. Glücklicherweise konnten die Beamten auch diesen Transport schnell stoppen.

Ursache des Schrägstandes war einerseits ein technischer Defekt an der Luftfederung des Sattelanhängers, andererseits eine damit zusammenhängende Manipulation am Anhänger. Weil ein Rad der Dreifach-Achse des Sattelaufliegers wegen der defekten Luftfederung während der Fahrt stark wippte und dabei offenbar gegen die Aufbauten schlug, hatte der Fahrer dieses Rad kurzerhand abmontiert und die Achse lose mit einem Spanngurt am Fahrzeugrahmen hochgebunden. Dadurch stand der voll beladene Sattelzug nun rechts auf zwei und links auf drei Rädern, wobei die beiden verbliebenen Räder das vorhandene Gewicht nicht ausgleichen konnten. Wie sich weiterhin herausstellte, war durch den Defekt am Druckluftsystem des Anhängers auch dessen Bremse völlig außer Funktion. Die Warnleuchten am Fahrerplatz leuchteten in allen Farben auf, was den Fahrzeugführer offensichtlich nicht an einer Weiterfahrt gehindert hatte.

Ein hinzugezogener technischer Gutachter stufte den Anhänger im vorgefundenen Kontroll-Zustand als verkehrsunsicher ein, woraufhin die Autobahnpolizei die Entladung des Anhängers anordnete und die Weiterfahrt untersagte. Auch hier wurden wegen der begangenen Verkehrsverstöße Verfahren gegen den Fahrer und gegen das Transportunternehmen eingeleitet.

Diese Negativbeispiele machen deutlich, dass auf eine konsequente Überwachung des Schwerverkehrs, auch in diesen Zeiten, nicht verzichtet werden kann. (pm) +++

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