Nachfolge gesichert

Michael Kranz neuer Partner in Hünfelder Traditionskanzlei

Michael Kranz (l.) und Gerhard Schüler
Fotos: Kanzlei Schüler und Kollegen

12.05.2020 / HÜNFELD - Die Hünfelder Rechtsanwälte und Notare Gerhard Schüler und Michael Kranz gehen ab dem 1. Mai 2020 einen gemeinsamen Weg. Die zentral in Hünfeld gelegene Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Schüler & Kollegen, die von dem über die Stadtgrenzen von Hünfeld und Landesgrenzen von Hessen hinaus, auch in Thüringen, insbesondere im „Geisaer Amt“, sowie bis in den süddeutschen Raum bekannten Juristen Gerhard Schüler (69) erfolgreich geführt wird, geht auf eine derartige langjährige Tradition zurück und wird fortan von den Rechtsanwälten und Notaren Gerhard Schüler und Michael Kranz als Kanzlei SCHÜLER · KRANZ & KOLLEGEN in der Kaiserstraße 12 in 36088 Hünfeld gemeinsam fortgeführt.



Wie uns sowohl Gerhard Schüler als auch dessen Nachfolger Michael Kranz berichten, sei es ihnen ein Anliegen, diese Erfolgsgeschichte juristischer Rechtsberatung und notarieller Daseinsvorsorge in Hünfeld auch in Zukunft fortzusetzen. Der so über die letzten Jahrzehnte eingeschlagene Weg wird nun durch den zum 1. Mai 2020 vollzogenen Zusammenschluss mit dem ebenfalls als Rechtsanwalt und Notar tätigen Juristen Michael Kranz (35) fortgeführt.

Der seit dem Jahr 2014 in Hünfeld wohnhafte, aus der Region stammende und verheiratete Familienvater zweier Kinder war nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit 2012 in Bad Hersfeld tätig und konnte dort bereits im Alter von 29 Jahren durch die Aufnahme als Partner einer ortsansässigen Kanzlei nunmehr über viele Jahre Führungserfahrung erlangen.

Im Rechtsgebiet des Arbeitsrechts übernimmt Herr Kranz dabei die gesamte Palette der individual- und kollektivrechtlichen Beratung sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zudem verweist der Jurist, der sich nicht zuletzt auch aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit als Insolvenzverwalter in der osthessischen Region einen Namen machen konnte, darauf, dass er auch künftig als Rechtsanwalt selbstverständlich Beratungen für Mandanten auf den umfassenden und oftmals auch fachlich komplexen Teilgebieten des Insolvenzrechts anbieten werde.

Aber nicht nur in den Bereichen des Arbeits- und Insolvenzrechts wird der junge Jurist künftig für rechtlich fundierte Beratung einstehen. Selbstverständlich könne die rechtssuchende Bevölkerung auch in sonstigen Rechtsfragen die Kanzlei SCHÜLER · KRANZ & KOLLEGEN aufsuchen.

Eine zentrale Aufgabe des 35-jährigen Michael Kranz, der dieses Jahr die Kanzlei zunächst gemeinsam mit seinem Kollegen Gerhard Schüler führen und schließlich zu Beginn des Jahres 2021 alleinig das Steuerruder übernehmen wird, werden sicherlich die notariellen Leistungen, von der umfassenden Beratung bis hin zu Beurkundungen in den Bereichen des Grundstücks-, Gesellschafts-, Erb- und Familienrechts sein.

Die vorsorgenden und rechtsgestaltenden Aufgaben eines Notars bezeichnen Gerhard Schüler und Michael Kranz selbst als die "Königsdisziplinen juristischen Handelns", die jeden Tag höchste Anforderungen bereithielten. Es gehe zwar in allererster Linie darum, das von den Beteiligten gewünschte Begehren innerhalb kürzester Zeit umzusetzen, allerdings sei es ihnen insbesondere im Hinblick auf die notariellen Tätigkeiten ein besonderes Anliegen jetzt und in Zukunft, sämtlichen Beteiligten, die doch in aller Regel fachlich schwer verständlichen Materien näher zu bringen. Schüler und Kranz sind sich insbesondere darüber einig, dass die Mandanten wissen und verstehen sollen, was bei einem Notar vor sich geht und was sie im Endeffekt dort überhaupt unterschreiben. Erst damit würden beide Notare ihrem Anspruch an sich selbst gerecht werden.

Auch diese Leidenschaft verbindet somit die beiden Juristen, die stets betonen, wie glücklich man darüber sei, zueinander gefunden zu haben. Durch den Wechsel von Michael Kranz nach Hünfeld, den Schüler als "Glücksfall" nicht nur für die Kanzlei, sondern für die gesamte Region bezeichnet, kann die langjährige Tradition der Kanzlei nun fortgesetzt werden.

Der Kanzleigründer Gerhard Schüler wird auch weiterhin als Rechtsanwalt und Notar a.D. rechtsberatend unterstützend tätig sein, auch wenn mit Erreichen des 70. Lebensjahres das Notaramt pflichtgemäß enden muss, Denn die Leidenschaft eines wahren Gründers vergeht nicht damit, ein Jahr älter zu werden.

Neben den Rechtsanwälten und Notaren Gerhard Schüler und Michael Kranz sind in der Kanzlei wie seither Rechtsanwalt Jürgen Pletsch, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht, und Rechtsanwalt Thomas Meinel, Fachanwalt für Familienrecht, tätig, die das Beratungsangebot abrunden.

Mit einer derartig guten Aufstellung könne man ruhigen Gewissens und optimistisch in die Zukunft blicken, so Schüler und Kranz abschließend. (pm)+++



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