Hessen erlaubt Elektiveingriffe

Klinikum Hersfeld-Rotenburg bereitet Neustart der Patientenversorgung vor


Archivfoto: O|N

04.05.2020 / BAD HERSFELD - Mit der 9. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 02. Mai 2020 sind in Hessen die Verbote der Behandlung nicht dringend medizinischer Eingriffe aufgehoben. "Dies bedeutet für unsere Einrichtungen einen Schritt in Richtung Normalität", schreibt das Klinikum Hersfeld-Rotenburg in einer Pressemitteilung.



"In diesem Zusammenhang werden alle Patienten mit ambulantem oder stationärem Behandlungswunsch gebeten, sich zur Terminvereinbarung mit den Sekretariaten der entsprechenden Fachabteilungen telefonisch in Verbindung zu setzen, um die Rahmenbedingungen und die zu erwartenden Zeitfenster direkt abzustimmen", so das Klinikum weiter. Die Klinikleitungen der Häuser weisen darauf hin, dass alle hygienerelevanten Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern in den betreffenden Häusern getroffen sind.

!Das Besuchsverbot in den Einrichtungen bleibt weiterhin unter den jetzigen Bedingungen in Kraft. Zusätzlich sind für die Besucher und Patienten, die die Einrichtungen betreten wollen, Mund-Nasenschutz vorgeschrieben. Ein geeigneter persönlicher Mund-Nasenschutz kann gern mitgebracht werden. Auch die aus dem Alltag bekannten Abstandsregeln finden in den Kliniken Anwendung." (pm) +++

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