Vorwurfs der Untreue

Ex-Bürgermeister Armin Faber muss nicht erneut vor Gericht

Ex- Bürgermeister Armin Faber
Archivfoto: O|N

29.04.2020 / BAD SALZSCHLIRF - Mit Beschluss vom 14. November 2019 hatte die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Fulda die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Bad Salzschlirf, Armin Farber, wegen des Tatvorwurfs der Untreue abgelehnt. Dieser Beschluss ist nunmehr rechtskräftig geworden, nachdem die Staatsanwaltschaft das hiergegen eingelegte Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegenüber dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückgenommen hat.



Das Strafverfahren gegen den Angeschuldigten ist damit bezüglich des Tatvorwurfs der Untreue und dem diesem zu Grunde liegenden Sachverhalt rechtskräftig abgeschlossen. Nicht von dieser Entscheidung betroffen ist das weiterhin vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Fulda anhängige Strafverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Bad Salzschlirf wegen des Tatvorwurfs der Insolvenzverschleppung hinsichtlich eines Hotelbetriebs in der Gemeinde. Hier ist derzeit ein Sachverständiger mit der Begutachtung der wirtschaftlichen Situation des Hotelbetriebs im angeklagten Tatzeitraum beauftragt. Eine Terminierung der Hauptverhandlung wird nach Vorliegen des Gutachtens erfolgen. (pm) +++

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