Wohl der Tiere in Gefahr?
Corona-Pandemie: Hundesalon-Besitzerin verzweifelt an Öffnungsverbot
Fotos: privat
30.04.2020 / OBERAULA -
Christine Holick ist verzweifelt – und versteht die Welt nicht mehr: Die 41-Jährige, die in Oberaula (Schwalm-Eder-Kreis) Hollis Hundesalon sowie eine Tierpension betreibt, darf in Zeiten von Corona ihrer Tätigkeit als Hundefriseurin nicht nachgehen. Auch viele Kunden aus dem benachbarten Landkreis Hersfeld-Rotenburg sind häufig bei Christine Hollick.
Seit dem 16. März hat die sogenannte "Groomerin" jedoch ihre Pforten geschlossen. Das Paradoxe: In anderen Bundesländern, beispielsweise in Thüringen und Rheinland-Pfalz, dürfen Hundefriseure unter Einhaltung der Corona-Maßnahmen arbeiten.
„Das ist mir ein Rätsel“, sagt Christine Holick. „In fast allen Bundesländern darf unsere Branche ihrer Tätigkeit nachgehen und in Hessen haben wir ein Berufsverbot verhängt bekommen – das ist doch ungerecht und zeugt von Willkür. Warum gibt es keine einheitliche Regelung? Nicht zu vergessen: Haarstudios für Zweibeiner dürfen ab Montag, 4. Mai, wieder öffnen.“
Die Zeit dränge: Nicht nur, weil es ums wirtschaftliche Überleben von kleinen Betrieben – „ein Teil meiner Kunden fährt mittlerweile ins thüringische Eisenach“ –, sondern auch um die Gesundheit der Vierbeiner gehe. „Die Tiere leiden bei den vorherrschenden Temperaturen unter dem dichten Fell“, sagt die Oberaulaerin. „Wenn die Tiere nicht regelmäßig fachgerecht gepflegt werden, verfilzt das Fell, entstehen Hautkrankheiten und Parasiten vermehren sich, weil die Haut nicht mehr richtig atmen kann. Auch die Krallen müssen turnusmäßig gestutzt werden“, zählt Christine Holick auf.