Verhaltensregeln beachten
Hohe Waldbrandgefahr im Forstamt Fulda: Zweithöchste Alarmstufe!
Archivfoto O|N: Hans-Hubertus Braune
24.04.2020 / FULDA -
Das Frühjahr war auch im Bereich des Forstamtes Fulda ausgesprochen trocken und sehr warm: Die Wasservorräte in den Waldböden und der Vegetation haben inzwischen wieder abgenommen. Für Hessen hat das Umweltministerium deshalb am 22. April die Waldbrand-Alarmstufe A ausgerufen.
Forstamtsleiter Nöllenheidt appelliert, beim Besuch des Waldes besonders aufmerksam zu sein. „Jeder kann mithelfen Waldbrände zu vermeiden“, betont er. „Es gibt einige wenige – dafür aber sehr wichtige – Punkte, die man als Waldbesucher beachten muss.“
Folgende Verhaltensregeln gelten bei der aktuellen Waldbrandgefahr:
§ Rauchen im Wald ist verboten. Brennende Zigarettenstummel dürfen nicht weggeworfen werden – auch nicht aus dem Autofenster.
§ Wege zu den Wäldern müssen frei bleiben– sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge. Pkws sind deshalb ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Die Fahrzeuge dürfen nicht über trockenem Bodenbewuchs abgestellt werden, da sich dieser entzünden kann.
Wer einen Waldbrand oder Rauchentwicklung bemerkt, sollte sofort die Feuerwehr (Notruf 112) informieren. Wer dafür ein Smartphone nutzt, ermittelt möglichst über die App „Hilfe im Wald“ den nächstgelegenen Rettungspunkt und teilt ihn den Rettungskräften mit. So können diese den Einsatzort noch schneller auffinden.
„In besonders brandgefährdeten Waldgebieten beziehungsweise Waldrandbereichen sind die Grillplätze bereits aufgrund der Corona-Pandemie gesperrt“, erläutert Nöllenheidt. „Auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und -flächen kann leider nicht ausgeschlossen werden. Für diese Maßnahmen bitte ich die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis“.
Für Rückfragen steht das Forstamt unter der Rufnummer (0661/9782-0) gerne zur Verfügung. (pm) +++